© Molgreen, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons Symbolbild: Windkraftanlage bei Wriezen
Wie trügerisch das Geschäft mit den Windkraftanlagen tatsächlich ist, legte jetzt ein Artikel auf der Plattform Tichys Einblick dar. Der Autor Ferdinand Graf Spiegel ist selbst Waldbesitzer und weist auf gewaltige finanzielle Risiken hin, die sich in der Zukunft ergeben können. Gleichzeitig klärt er über den grundlegenden wirtschaftlichen Mechanismus auf, durch den die Gewinne der Betreibergesellschaften erzeugt werden.
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Auf den ersten Blick sehe es verlockend aus, auf einem Waldgebiet die Errichtung einer Windkraftanlage zu genehmigen. Die Betreiber würden über einen Zeitraum von zwanzig Jahren eine beträchtliche Pacht entrichten. Dafür wären viele bereit, auch die massiven Schäden in Kauf zu nehmen, die schon der Bau einer solchen Anlage erzeugt – für den schließlich eine für Schwertransporte geeignete Straße erforderlich ist.
Erträge würden aber nur durch die öffentliche Subventionierung entstehen, die den Betreibern der Windkraftanlagen den erzeugten Strom über die sogenannte “EEG-Umlage” (Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) weit über dem Marktwert vergütet. Die Betreiberfirmen selbst seien GmbHs, die in der Regel so konstruiert würden, dass mit dem Ende der Laufzeit von zwanzig Jahren sämtliche Gewinne aus der Gesellschaft entnommen sind und diese dann in Insolvenz geht, ehe nur noch der Marktpreis für den Strom vergütet wird und die beträchtlichen Kosten für den Rückbau der Anlage anfallen werden. Auf diesen Rückbaukosten bliebe dann der Grundstückseigner sitzen. Es gebe zwar eine vorgeschriebene Bürgschaft, diese würde aber nur einen Bruchteil dieser Kosten abdecken.
Der Rückbau sei allerdings gesetzlich vorgeschrieben, und zwar in Wäldern nicht nur der Rückbau der Anlage selbst samt Betonsockel, sondern auch der Rückbau des Zufahrtsweges. Und der Boden müsse dabei wieder mit Waldboden ersetzt werden, die Verwendung anderer Bodenarten sei unzulässig. Bisher sei überhaupt nicht abzusehen, welche Kosten dafür anfallen könnten, aber es sei gut denkbar, dass sie die Erträge aus der Verpachtung im Verlauf der zwanzigjährigen Nutzung problemlos übersteigen könnten.
Bisher haben erst relativ wenige Windkraftanlagen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Klar ist aber längst, dass die Entsorgung allein schon der Rotorblätter ein enormes Problem darstellt, weil sie schwer zu zerlegen sind und das Material nicht recycelbar ist, außerdem wird bisher der Rückbau des Betonsockels schlicht unterlassen, weil das zu aufwendig und zu teuer wäre. Auf Äckern ist das Belassen des Sockels – bisher zumindest – nicht sanktioniert worden, in Waldgebieten ist dies aber wegen deren ökologischer Bedeutung nicht erlaubt.
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Laut dem Grafen Spiegel könnten Waldbesitzer derzeit das Problem noch mit einem juristischen Trick umgehen, indem sie jene Waldstücke, auf denen Straße und Anlage liegen, in eine eigene GmbH ausgliedern, die dann ebenso pleitegeht wie die Betreibergesellschaft für die eigentlich Windkraftanlage. Dieses Manöver werde aber der Gesetzgeber vermutlich schnell untersagen, sollte es sich verbreiten (wobei sich natürlich die gleiche Frage bei den Betreibergesellschaften selbst stellt, aber die sind eben politisch erwünscht). Sollte es zu einer politischen Veränderung kommen und die EEG-Umlage und damit die Subventionierung der Windkraftanlagen entfallen, könne sich das ganze Szenario noch deutlich schneller entwickeln.
Wenn der Grundstückseigentümer nicht imstande ist, den Rückbau finanziell zu tragen, landen auch diese Kosten am Ende bei der öffentlichen Hand. Insgesamt ergibt sich also unter Umständen eine doppelte Subventionierung, zuerst über die überhöhten Stromentgelte, die den Verbrauchern aufgebürdet werden, und dann später über die Kosten für die Wiederherstellung der betroffenen Bodenparzellen. Die einzigen Gewinner bei diesem Spiel sind die Betreibergesellschaften, die üblicherweise als Kapitalgesellschaften mit viel Fremd- und wenig Eigenkapital konstruiert sind.
Ökonomisch betrachtet ist die ganze Windenergie nur eine weitere Spielart der Kapitalanlage mit öffentlich garantierter Verzinsung – mit dem zusätzlichen gesamtgesellschaftlichen Nachteil, dauerhafte Schäden zu verursachen. Graf Spiegels Darstellung macht verständlich, dass sich der gesellschaftliche Nutzen dieses Modells äußerst bescheiden ausnimmt, auch wenn er die Probleme aus der Sicht des Waldbesitzers schildert.
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