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Nord Stream AG geht vor Gericht – mehr als 400 Millionen Euro von Versicherern gefordert

Nord Stream AG geht vor Gericht – mehr als 400 Millionen Euro von Versicherern gefordert

Quelle: Sputnik © Verteidigungskommando DänemarksDas Leck an der Pipeline Nord Stream 2

Die Nord Stream AG hat von ihren Versicherungsfirmen mehr als 400 Millionen Euro gefordert. Wie die Financial Times und Reuters am Dienstag berichteten, war die entsprechende Klage bereits im Februar bei dem High Court of Justice in London eingereicht worden. Aus den Gerichtsdokumenten konnten die Medien erfahren, dass die Verweigerung der Versicherungszahlungen nach den Sprengungen im September 2022 als Ursache der Klage gedient hat.

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Als Beklagte gelten laut Medien zwei Firmen, und zwar die in London ansässige Lloyd’s Insurance Company und die europäische Niederlassung der US-amerikanischen Arch Insurance Company. Die beiden Unternehmen sollen im Rechtsstreit sowohl eigenständige Beklagte als auch Vertreter einer Gruppe kleinerer Versicherer sein, die ihre Vertragsverpflichtungen ebenfalls nicht erfüllen könnten.

Aus der Klageschrift gehe hervor, dass Nord Stream AG die Kosten der Schadensbeseitigung vorläufig auf bis zu 1,35 Milliarden Euro schätze. Die Gelder bräuchte die Firma, um die Pipelines zu entwässern, stabilisieren, vollständig reparieren und die verlorenen Gasbestände zu ersetzen. Eine der Pipelines scheine an der Stelle, an sie beschädigt worden war, “verstümmelt und deformiert”, aber “glatt und durchgeschnitten” an einer anderen Stelle zu sein.

Der Versicherungsvertrag sehe die Beseitigung von Schäden vor, die nach einer Pipelineexplosion verursacht worden seien, und decke zudem die Kosten der Unterbrechung der Gasversorgung, wurde in den Medien betont. Die Entschädigung dürfe aber verweigert werden, wenn die Pipelines durch die Sabotage eines Staates zerstört würden. Solche Fälle seien von der Versicherung nicht abgedeckt. Die Ermittler waren jedoch nicht in der Lage, die Täter der Sabotage festzustellen. Im Februar hatten Schweden und Dänemark ihre Ermittlungen eingestellt.

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