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Von Peter Schmidt
Die EU hat beschlossen, der Ukraine Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten in Form von Krediten zur Verfügung zu stellen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte bereits die Überweisung einer ersten Tranche in Höhe von 1,5 Milliarden Euro an.
Kreml droht mit Reaktion auf “Diebstahl von russischen Vermögenswerten”
Halten wir gleich fest, dass die Russische Föderation der rechtmäßige und unabdingbare Eigentümer dieser Gelder ist. Die verhängten Sanktionen haben einen Besitzerwechsel, nicht aber einen Eigentümerwechsel erzwungen. Diese Tatsache diktiert den Mechanismus und den Verlauf bei der Verwendung der Gelder.
Die an Kiew versprochenen Kredite werden von den westlichen Verbündeten zusätzlich durch individuelle Garantien abgesichert. Dieser Absicherung mittels zusätzlicher Garantien liegen zwei mögliche Szenarien zugrunde: Einmal das Szenario, dass Kiew diese Kredite nicht wird zurückzahlen können und das zweite Szenario, dass das Sanktionsregime gegen Russland aufgehoben wird und Moskau die Rückgabe seiner Vermögen und der daraus entstandenen Erträge fordert.
Beide Szenarien sind nicht nur möglich, sondern mehr als wahrscheinlich.
Bereits jetzt ist die Ukraine nicht mehr in der Lage, ihre Verbindlichkeiten aus staatlichen Schuldverschreibungen zu bedienen. Die finanzielle Schieflage des Landes wird anhand der jüngsten Hiobsbotschaften ersichtlich. Wie bekannt wurde, hat die Ukraine bei privaten kommerziellen Investoren Schulden in Höhe von rund 20 Milliarden US-Dollar angehäuft. Allerdings ist Kiew mittlerweile derart bankrott, dass es nicht einmal die Zinsen aus diesen Krediten zahlen kann. Angesichts der prekären Lage forderte man von den Investoren fluchs einen Schuldenschnitt von 60 Prozent. Diese Forderung lehnten die Investoren ab. Wohl aus verständlichen Gründen.
Kreditwürdigkeit der Ukraine auf “drohende Zahlungsunfähigkeit” herabgestuft
Nun hat sich Kiew im Rahmen eines Ausschusses mit den Inhabern der Eurobonds “grundsätzlich auf eine Umstrukturierung der Wertpapiere einigen können, einschließlich eines Schuldenschnitts von 37 Prozent”, zitiert Interfax ukrainische Medien. Ob diese verringerten Forderungen bedient werden können, ist jedoch ebenfalls offen. Die Ratingagentur Fitch hat auf die Lage reagiert und die Kreditwürdigkeit der Ukraine auf C herabgestuft. So viel zum ersten Szenario.
Viel bedeutungsvoller ist das zweite Szenario. Die Tatsache, dass der Ukraine-Krieg, so wie jeder andere Krieg in der Geschichte, irgendwann vorbei sein wird. Womöglich mit Russland als Sieger auf dem Schlachtfeld, zumindest aber als gleichberechtigter Partner bei den Friedensverhandlungen. Ein Ende des Krieges bedeutet aber den Wegfall der Rechtfertigung des ohnehin von Anfang an auf tönernen Füßen stehenden westlichen Sanktionsregimes gegen Russland.
In den USA ist man sich dieser Tatsachen bewusst und fürchtet eine Wiederherstellung der legitimen Eigentumsverhältnisse Russlands. Deshalb drängt Washington die EU auf allen Kanälen zu einer Aufrechterhaltung des Sanktionsregimes – und die EU geht wie gewohnt freudig mit.
Ukraine vor Staatsbankrott?
Mit dem Kreditvergabemechanismus an Kiew hat der Westen einen Teufelskreis geschaffen. Man leiht der Ukraine Geld, welches einem nicht gehört, um einen Krieg zu führen, der nicht enden darf, weil man sonst das Geld, das Kiew niemals zurückzahlen wird, an den Eigentümer erstatten muss.
Egal, welches der beiden Szenarien zum Tragen kommt, es ist klar, wer am Ende die Rechnung begleichen und Russland sein Eigentum erstatten wird: Jene Nationen, die Kiew Kredite aus russischen Geldern bereitstellen und diese durch Garantien absichern. Beziehungsweise die Steuerzahler dieser Länder.
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