Peinliche Pressemanöver um NATO-Kommando in Rostock
Weiter erinnert er, dass eine diesbezügliche NATO-Pressemitteilung, samt der Bezeichnung des Rostocker Kommandos als “NATO-Hauptquartier”, klammheimlich “einfach gelöscht wurde” . Der NDR -Faktencheck, “der Bericht mit dem Unsinn” , sei nun trotz nachweislicher inhaltlicher Fehlinformationen weiterhin unverändert online für interessierte Bürger verfügbar. Häring schreibt:
“Also fragte ich den vom NDR zitierten Sebastian Bruns, Experte für maritime Sicherheit und transatlantische Beziehungen an der Universität Kiel, ob er richtig [in dem Beitrag] zitiert worden sei, und wenn ja, wie seine Behauptung mit Abs.3 von Art.5 in Einklang zu bringen sei.”
Herr Bruns bestätigte, dass er seitens der NDR -Redaktion richtig zitiert wurde, um jedoch zuzugeben, dass der Sender “den Nachsatz weggelassen hat, wonach er – Bruns – ‘als Politikwissenschaftler und Marineexperte diese Beurteilung ganz gerne den Völkerrechtsexperten überlasse'” . Häring erstes Resümee lautet zu Recht erkennend:
“Der Hauptexperte, den der NDR für seinen Faktencheck in dieser Völkerrechtsfrage heranzieht, hat sich also dem Sender gegenüber selbst als Nichtexperte eingestuft.”
Des Weiteren gibt der Befragte demnach aufschlussreich in seiner Antwort zu Protokoll, dass “die Basis für seine Aussage ein Faktencheck der Deutschen Welle (DW) zum Thema gewesen sei” . Final abrundend zum Thema der Lesertäuschung, durch einen laut Häring “vom NDR in Anspruch genommene Nichtexperte für Völkerrecht” erklärt dieser, dass er “Gespräche mit Rechtswissenschaftlern geführt habe, die mir – Bruns – näherbrachten, dass es in der Wissenschaft eine emotionale Auseinandersetzung über das Für und Wider der Klauseln im Vertrag gibt” . Härings zweites Resümee lautet daher:
“Mit anderen Worten: klare Wahrheiten gibt es hier offenbar nicht.”
Zu dem seitens des “NDR -Fachmanns” genutzten DW- Beitrag, den dort enthaltenden inhaltlichen Lesertäuschungen, schreibt der Finanzjournalist:
“Die Faktenchecker von DW haben aber gar nicht behauptet, was Bruns meint, von ihnen gelernt zu haben. Sie haben nur durch sehr kunstvolles Arrangement der ebenso kunstvollen Formulierungen beim oberflächlichen Leser sehr stark den Eindruck erweckt, dass das Stationierungsverbot nicht mehr gelte. Zu ihrem Unglück gehören die NDR-Kollegen und Nichtexperte Bruns in die Kategorie der oberflächlichen Leser, die sich dadurch haben täuschen lassen.”
Häring zitiert dabei erweitert und sehr ausführlich in seinem Artikel nachweislich fragliche DW -Inhalte samt täuschenden Leserfehlinformationen, die er als einen bekannten Status quo bezeichnet, “eine bei dieser Art regierungshörigen Faktencheckern leider übliche Absurdität” .
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Zu dem wesentlichen Punkt, der manipulativen, fälschlichen Jahreszahlnennung 1994, heißt es:
“Die Beschränkung, dass keine ausländischen Streitkräfte in Ostdeutschland stationiert oder dorthin verlegt werden dürfen, endete wegen des 3. Absatzes von Artikel 5 des Vertrags nicht [im Jahr 1994] und gilt auf unbegrenzte Zeit fort. Nur deutsche NATO-Truppen sind seither erlaubt.”
Härings Fazit und Kritik lautet daher, dass die Deutsche Welle , wie auch der NDR es in zwei sogenannten Faktenchecks zu einem völkerrechtlichen Vertrag nicht schaffen, “wenigstens einen Völkerrechtler oder auch nur Rechtswissenschaftler als Experten beizubringen” . Weiter heißt es desaströs für die üppig subventionierten Sender:
“Stattdessen schafft es DW durch irreführendes Arrangement von Aussagen, die Kollegen vom NDR zu täuschen. Diese geben daraufhin eine selbst für Laien fast offenkundige Falschinterpretation des Zwei-Plus-Vier-Vertrags als Wahrheit aus und bezeichnen auf dieser Basis entgegenstehende Aussagen als falsch.”
Es sei daher “wirklich an der Zeit, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre staatstragenden Faktencheckerteams endlich auflösen” , damit solche leicht zu durchschauenden Manöver und inhaltlichen Täuschungen interessierten GEZ-zahlenden Bürgern zukünftig erspart bleiben.
Der Vorgang wäre zudem ein neuer Beleg “für die viel zu große Staatsnähe der Sender” .
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