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Annullierte Rumänien-Wahl: Georgescu scheitert vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Annullierte Rumänien-Wahl: Georgescu scheitert vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Quelle: www.globallookpress.com © Cristian Cristel/XinHuaCălin Georgescu (Archivbild)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Eilantrag des rechtskonservativen rumänischen Präsidentschaftskandidaten und NATO-Kritikers Călin Georgescu gegen die Annullierung seines Siegs in der ersten Wahlrunde abgewiesen.

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Georgescu wollte mit einem sogenannten Antrag auf vorläufige Maßnahmen erreichen, dass das Gericht die rumänische Regierung unter anderem verpflichtet, Georgescus Ergebnis im ersten Wahlgang anzuerkennen und einen weiteren Wahlgang zu organisieren. Die Richter in Straßburg lehnten dies jedoch einstimmig ab. Seine Entscheidung begründete das in Straßburg ansässige Gericht damit, dass – anders als von Georgescu dargestellt – kein unmittelbarer und irreparabler Schaden für geschützte Rechte bestehe.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Gericht auch die Klage Georgescus gegen die Annullierung zurückweist. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Georgescu hatte die erste Runde der Präsidentschaftswahl in Rumänien am 24. November überraschend gewonnen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte die Wahl dann jedoch für ungültig – wegen des Verdachts der russischen Einmischung zugunsten Georgescus.

Während des Wahlkampfs war aufgefallen, dass der eher weniger bekannte Georgescu durch eine Kampagne auf TikTok unterstützt wurde. Mehr als hundert Influencer verbreiteten Wahlempfehlungen zugunsten von Georgescu, insgesamt sollen sie durch die Kampagne 2,4 Millionen Klicks eingesammelt haben. Fraglich bleibt jedoch, warum im eher ländlich geprägten Rumänien mit seinen rund 18 Millionen Wahlberechtigten ausgerechnet eine TikTok-Kampagne ausschlaggebend gewesen sein soll. Später wurde zudem bekannt, dass es durchaus eine Wahlbeeinflussung gegeben haben könnte – allerdings nicht durch Russland, sondern ironischerweise durch eine proeuropäische rumänische Partei (RT DE berichtete).

Kurz vor der Stichwahl hatte die EU-Kommission ihre Überwachung der Videoplattform TikTok verschärft. Brüssel begründete den Schritt mit dem Risiko von “Manipulation”.

Die Behörden des EU-Mitgliedstaats beschuldigen Georgescu, von einer “illegalen Unterstützungskampagne Russlands” auf der Plattform TikTok profitiert zu haben. Georgescu bezeichnet die Wahlannullierung als “formalisierten Staatsstreich” und bestritt, Verbindungen nach Moskau zu haben.

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Mitte Dezember hatte Georgescu seine Klage beim EGMR eingereicht. Zunächst wollte Georgescu erreichen, dass das Gericht eine Suspendierung der rumänischen Gerichtsentscheidung zur Wahlannullierung durchsetzt. Die Richter wiesen Georgescus Antrag auf Anwendung des entsprechenden Artikels 39 der Verfahrensordnung des EGMR jedoch nun einstimmig zurück. Das Gericht verwies zugleich darauf, dass sein jetziger Beschluss noch keine Aussagekraft über die zu einem späteren Zeitpunkt anstehende Entscheidung über die Inhalte von Georgescus Klage habe.

Die rumänische Regierung hatte in der vergangenen Woche neue Wahltermine festgelegt. Die erste Runde soll am 4. Mai stattfinden, die eventuell erforderliche zweite Runde am 18. Mai 2025.

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