© Felicitas Rabe Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Düsseldorf, 12.03.2022.
Am Landgericht Köln wird aktuell der Fall eines 37-jährigen Mannes verhandelt, der den Pharmakonzern AstraZeneca auf Schadensersatz für den ihm zugefügten Impfschaden verklagte. Nachdem AstraZeneca eine außergerichtliche Schadensbegleichung ablehnte, habe das Gericht in einem Beweisbeschluss, der dem MDR vorliege, einen Gutachter beauftragt.
Im Gutachten solle zum einen die Höhe der Wahrscheinlichkeit bewertet werden, mit welcher die Impfung für die Sinusvenenthrombose ursächlich gewesen sein könnte. Zum anderen solle festgestellt werden, so der MDR,
“ob in den Fachinformationen des Herstellers insbesondere – aus damaliger medizinischer Sicht – zutreffend auf eine mögliche Thrombose oder eine Thrombozytopenie eingegangen wurde”.
Analyse
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Wie Report24 und MDR im September berichteten, erlitt der Kläger Sebastian Schönert im Mai 2021 nach einer AstraZeneca-Impfung eine Sinusvenenthrombose. Nach eigener Aussage habe er die Thrombose nur durch schnelles ärztliches Handeln überlebt. Sowohl die Uniklinik Köln als auch die Universität Greifswald hätten anschließend die AstraZeneca-Impfung als Ursache für die Gehirnthrombose bestätigt. Der Vertreter der Anklage, Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, habe die Aussagelast der ärztlichen Gutachten hinsichtlich der Impfursache zudem als eindeutig bezeichnet.
Laut MDR habe auch das für die Sicherheit der Impfstoffe zuständige Paul-Ehrlich-Institut Sinusvenenthrombosen “als schwerwiegende, in einigen wenigen Fällen auch tödliche Nebenwirkung” der beiden Vektorimpfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson gemeldet.
Mittlerweile seien in ganz Deutschland erste Klagen gegen Pharmakonzerne angelaufen. Dem Mitteldeutschen Rundfunk lägen dazu Unterlagen verschiedenster Gerichtsprozesse vor. Im Kölner Gerichtsverfahren habe AstraZeneca trotz medizinischer Gutachten einen außergerichtlichen Vergleich abgelehnt und stattdessen auf das “positive Risiko-Nutzen-Verhältnis” verwiesen. Der MDR gab die Aussage der Pharmakonzerns folgendermaßen wieder:
“Das ‘sehr geringe’ Risiko, eine Sinusvenenthrombose mit einer Thrombozytopenie zu erleiden, sei schon zum Zeitpunkt der Impfung bekannt und Teil der Produktinformation gewesen. […] Deshalb sei man auch dann nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sich ein ‘solches sehr seltenes Risiko’ im Einzelfall ‘bedauerlicherweise verwirkliche’.”
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Report24 resümierte die AstraZeneca-Auffassung wie folgt: Der Impfling sei eben selbst schuld, wenn er sich impfen lasse. Das gesundheitliche Risiko sei ja schließlich bekannt gewesen. Demnach spiele es für die Pharmakonzerne keine Rolle, ob sich die Bürger durch direkten oder indirekten Impfzwang zur Impfung genötigt sahen. Infolge der Impfung erlitten mittlerweile unzählige Menschen schwere Gesundheitsschäden, aber die Hersteller zögen sich aus der Verantwortung.
Nach Ablehnung einer außergerichtlichen Zahlung sei Sebastian Schönert mangels Rechtsschutzversicherung bei seiner Klage gegen den Hersteller nun gezwungen gewesen, mit seinen Ersparnissen in Höhe von 8.000 Euro in Vorleistung zu gehen. Er habe den Konzern auf 30.000 Euro Schadensersatz verklagt. Einen “Kleckerbetrag” nannte das der MDR .
Im Kampf gegen den AstraZeneca-Konzern liege das Risiko sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten bei Schönert. Dabei würde das Verfahren gemäß MDR- Einschätzung unnötig in die Länge gezogen. Nach Einreichung der Klage im März hätte man monatelang auf die Klageerwiderung des Konzerns warten müssen.
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Die Einbestellung des Gutachtens zur Bewertung der Wahrscheinlichheit des Impfschadens und der ausreichenden Information über Nebenwirkungen seien für Sebastian Schönert schon ein Teilerfolg. Seiner Schadensersatzforderung von 30.000 Euro würde die Dauer des Krankenhausaufenthaltes zugrunde liegen. Wer Milliardengewinne mache, solle auch für die Schäden geradestehen, begründete Schönert seine Klage:
“Es geht hier nicht um Millionen, aber für mich ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass der Hersteller, der mit den Impfstoffen Milliardengewinne macht, letztlich auch für die Schäden, die beim Impfen entstehen können, verantwortlich ist und auch für diese haften muss.”
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