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Bundesnetzagentur legt überraschendes Veto gegen Kohleausstieg ein

Bundesnetzagentur legt überraschendes Veto gegen Kohleausstieg ein

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Marc John

Eigentlich hatten sich die Ampelparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Kohleausstieg “idealerweise auf 2030 vorzuziehen”. Doch auch dieses Vorhaben der Ampel-Koalition scheint nun gescheitert zu sein: Laut Informationen der Welt hat es die Bundesnetzagentur mehreren Kraftwerksbetreibern untersagt, Kohleblöcke vor dem 31. März 2031 stillzulegen.

Die Behörde gab mit ihrer Entscheidung den Anträgen mehrerer Stromnetzbetreiber statt. Die Anlagen seien auch nach 2030 noch “systemrelevant” und dürften daher nicht stillgelegt werden. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagte:

“Die Anlagen werden für die Netzstabilität benötigt. Sie werden nur selten laufen und deswegen keine spürbaren Auswirkungen auf unsere CO₂-Bilanz haben.”

Er betonte jedoch, dass die Anlagen nur als Reserve auf Abruf durch Netzbetreiber fungieren sollen. Demnach sei “weiter beabsichtigt, dass nach 2030 kein Kohlekraftwerk mehr am Markt tätig ist”. Der Übertragungsnetzbetreiber in Baden-Württemberg teilte der Welt mit, dass eine langfristige Betriebsgenehmigung notwendig sei:

“TransnetBW verlängert gerade auf Basis von Langfristanalysen der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland einige Reservekraftwerke – zunächst bis März 2031. Dies ist erforderlich, um die Systemstabilität heute und auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten.”

Auch dies deutet darauf hin, dass die Kohlekraftwerke aufgrund des Personal- und Planungsaufwands länger betriebsbereit gehalten werden müssen.

Es ist wieder soweit – der Bund reaktiviert “befristet” stillgelegte Kohlekraftwerke

Mit den Anträgen der Netzbetreiber zeigen diese deutlich ihr Misstrauen gegenüber der ursprünglichen “Kraftwerksstrategie” von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Ziel des Ministers war bislang der Bau von rund 40 großen wasserstofffähigen Gaskraftwerken bis 2030. Diese Anlagen mit einer Leistung von 21 Gigawatt sollten den Wegfall von Kohle- und Atomkraftwerken kompensieren und die Schwankungen des Solar- und Windstroms ausgleichen. Allerdings liegen bisher immer noch keine Details zu Habecks “Strategie” vor.

Bereits Anfang Dezember hatte Habeck eingeräumt, dass man Kohlekraftwerke “im Notfall” über 2030 hinaus laufen lassen werde, falls es bis 2030 nicht genügend Ersatzkraftwerke gebe. Hinzu kommt nun außerdem die aktuelle Haushaltskrise, die die weitere Planung von Ersatzkraftwerken zusätzlich verzögern dürfte.

Auch bei den Netzbetreibern und der Netzagentur gibt es nur noch wenig Hoffnung: Mit ihrer Entscheidung richtet sich die Bundesnetzagentur jetzt darauf ein, dass 2030 nicht genügend Gaskraftwerke zur Verfügung stehen werden und weiterhin einige Kohleblöcke als Back-up dienen müssen.

Energiewende? Ja – aber in die andere Richtung

Die Bundesnetzagentur, die zum Amtsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gehört, hat bislang die Stilllegung von insgesamt 26 Kraftwerksblöcken untersagt, um die Netzstabilität nicht zu gefährden. Üblicherweise müssen diese Kraftwerke für zwei Jahre als Reserve vorgehalten werden, dann wird erneut geprüft, ob eine Stilllegung erfolgen darf. Nun weicht die Bundesnetzagentur erstmals von diesem Rhythmus ab.

Der Grund: Wegen der kurzen Genehmigungszeiträume bekamen die Kraftwerksbetreiber zunehmend Probleme mit der Personalplanung, auch die Kraftwerksstandorte konnten nicht weiterentwickelt werden.

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