Der Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte “Justizstandort-Stärkungsgesetz” verabschiedet. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass Zivilprozesse in Wirtschaftssachen vor Landgerichten künftig auch in englischer Sprache geführt werden können. Bislang war vor deutschen Gerichten Deutsch die ausschließliche Gerichtssprache, sprachunkundige Parteien konnten sich eines Dolmetschers bedienen.
Dafür werden die Länder ermächtigt und verpflichtet, “bei ausgewählten Landgerichten auch für den Bezirk mehrerer Landgerichte” spezielle Kammern mit ausreichenden Sprachkenntnissen einzurichten. Unabhängig davon, ob diese Kammer dann im Einzelfall den Prozess auf Deutsch oder Englisch führt, bleibt es den Parteien laut beschlossenem Gesetz unbenommen, in der jeweils anderen Sprache vorzutragen.