Bundesverfassungsgericht weist AfD-Klagen auf Vorsitz in Bundestagsausschüssen ab
18.09.2024
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Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit zwei Klagen gescheitert.
Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Partei” keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen”.
Auch die kritisierte Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstößt laut dem Gericht “nicht gegen die Verfassung”, wie der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichtes einstimmig entschied.
In der Pressemitteilung heißt es einleitend zu dem Urteil:
“Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Antragstellerin) teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen.”