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Causa Fuellmich: Wurde dem inhaftierten Rechtsanwalt die Zulassung entzogen?

Causa Fuellmich: Wurde dem inhaftierten Rechtsanwalt die Zulassung entzogen?

Quelle: www.globallookpress.com © Swen PförtnerDem angeklagten Rechtsanwalt Reiner Fuellmich werden vor Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Göttingen die Handschellen abgenommen, 31. Januar 2024.

Reiner Fuellmich gilt als prominentes Gesicht der “Corona-Maßnahmenkritiker” der Jahre 2020 bis 2022. Seit dem Mai des Vorjahres existierte ein europäischer Haftbefehl gegen den Juristen, der sich zu diesem Zeitpunkt in Mexiko aufhielt. Seit Juni 2023 ermittelte die deutsche Staatsanwaltschaft verstärkt gegen den umtriebigen Anwalt. Aufgrund von Visa-Unklarheiten erfolgte der Rückflug nach Deutschland, wo Fuellmich unmittelbar am Flughafen Frankfurt festgenommen wurde. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich der Rechtsanwalt in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf. Am 31. Januar kam es zur Prozesseröffnung in Göttingen. Nun wurde medial bestätigt, dass Fuellmich seine Zulassung als Rechtsanwalt entzogen wurde.

Fuellmich war seit Juli 1992 zugelassener und gelisteter Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Braunschweig. Die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) informierte am 15. Februar über die jüngsten Parallelereignisse in der Causa Fuellmich. In dem Artikel wird darüber informiert, dass aus dem “bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis” hervorgehe, dass der “Querdenker-Anwalt”, so die HNA, nicht mehr gelistet ist. So heißt es auf der Webseite im Eintrag des Namens Reiner Fuellmich:

“Die eingetragene Person ist nicht mehr Mitglied der Anwaltskammer. Ein Liquidator wird ernannt.” 

Corona-Maßnahmenkritiker Reiner Füllmich in Frankfurt festgenommen

Die “Füllmich Telegram Gruppe” widerspricht. In einer aktuellen Presseerklärung heißt es:

“Dr. Reiner Füllmich hat NICHT, wie in diversen Medien fälschlicherweise verbreitet wird, seine Zulassung als Anwalt “verloren”, sondern er hat darauf verzichtet.

Der Verzicht auf die Zulassung als Rechtsanwalt ist bereits im Dezember 2023 freiwillig von Dr. Reiner Füllmich gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer erklärt worden, da er aktuell länger als drei Monate nicht durchgehend als Anwalt tätig sein kann.

In einem solchen Fall muss unabhängig vom Grund der Unterbrechung der Anwaltstätigkeit ein Zulassungsverzicht ausgesprochen werden. Die Zulassung kann nach aktuellem Status jederzeit wieder neu bei der Kammer beantragt werden.”

Reiner Fuellmich könnte damit nach diesem Einzug jederzeit wieder seine Anwaltszulassung aufnehmen. Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig bestätigte gegenüber der HNA, dass “ein sogenannter Abwickler bestellt worden sei, der die noch laufenden Mandate des früheren Göttinger Anwalts zu Ende bearbeite”. Als Abwickler wurde demnach Fuellmichs Kanzleikollege Tobias Weissenborn bestellt. Weissenborn gehörte zu einem aus drei Anwälten bestehenden Verteidigerbund für Sucharit Bhakdi im Mai 2023. Des Weiteren vertritt Weissenborn derzeit “Hans-Joachim H.”, der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wegen seiner mutmaßlichen Mitgliedschaft in der sogenannten “Reichsbürgergruppe Reuß” angeklagt ist.

Fuellmich muss sich aktuell in seinem Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen wegen “Untreue in zwei Fällen und Subventionsbetrugs” verantworten. In der Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, Spendengelder, die die Arbeit des “Corona-Ausschusses” finanzieren sollten, “für private Zwecke verwendet” zu haben.

Das Ergebnis eines Haftprüfungstermins im Dezember 2023 ergab, dass die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen “eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls” endgültig ablehnte. Mit Prozessbeginn wurden weitere acht Verhandlungstage von der zuständigen Kammer angesetzt. Anfang März soll dann das Urteil gesprochen werden.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach dem Eingehen kritischer Kommentare überabeitet und um die Presseerklärung der “Füllmich Telegram Gruppe” ergänzt.

Quelle

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