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Chemnitz: Minderjährige Migranten überfallen Klinikarzt – Notoperation

Chemnitz: Minderjährige Migranten überfallen Klinikarzt – Notoperation

Quelle: Legion-media.ru © Jochen TackSymbolbild

Die lokalen Medien zeigten sich schockiert über die Brutalität beim Vorgehen der beiden jungen Täter. Dabei sei der 13-jährige aus Syrien stammende Junge bereits “polizeibekannt”. Zu den bis dato bekannten Abläufen der Ereignisse heißt es bei der Sächsischen Zeitung, dass beide Jugendliche “mithilfe einer Täterbeschreibung unweit der beiden Tatorte gefasst” wurden. Der verhaltensauffällige syrische Täter wurde nach Bild-Informationen vorerst in ein geschlossenes Kinderheim gebracht. Sein Komplize ist 15 Jahre alt und stammt demnach als unbetreuter Jugendlicher aus dem Iran. 

Zu den Ermittlungen des wohl hauptverantwortlichen 13-Jährigen heißt es, dass von den städtischen Behörden “ein Unterbringungsbeschluss” erlassen wurde. Weitere Angaben über seinen Komplizen wurden bis dato nicht bekannt. Zum Tatverlauf heißt es:

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“Den Angaben zufolge wurde zunächst ein 58-Jähriger im Treppenhaus eines Parkhauses von zwei Jugendlichen dazu aufgefordert, ihnen Bargeld zu geben. Als dieser sich weigerte, sollen die Jugendlichen den Mann die Treppen hinuntergestoßen haben. Er alarmierte die Polizei und wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht.”

Im unmittelbaren Anschluss hätten die flüchtigen Jugendlichen dann in der Nähe des ersten Tatorts einen 55-jährigen Mann angesprochen und Bargeld von ihm gefordert. Als dieser die Herausgabe verweigerte, “riss der 13-Jährige den Mann zu Boden und trat auf ihn ein”. Einer der Jugendlichen habe dann das Portemonnaie genommen, beide seien geflohen, so die Sächsische Zeitung. Nach Bild-Informationen beging der junge Täter den Überfall, “weil er Geld für Drogen benötigte”. Er erbeutete rund 60 Euro.

Bei dem Opfer soll es sich um den Ärztlichen Direktor und Chefarzt der Urologie der Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz handeln. Aufgrund seiner schwerwiegenden Verletzungen musste er notoperiert werden, die Gesamtsituation sei jedoch nicht “lebensbedrohlich gewesen”.

Die Polizei ermittelt und bittet weiterhin Zeugen um Hinweise. Die Bild-Zeitung erläuterte hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen für den Täter: “Für eine strafrechtliche Ahndung gibt es keine gesetzliche Grundlage, weil es sich um ein Kind unter 14 Jahren handelt und er somit strafunmündig ist.”

Quelle

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