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Corona-Aufarbeitung: Slowenien zahlt Maßnahmenkritikern verordnete Bußgelder zurück

Corona-Aufarbeitung: Slowenien zahlt Maßnahmenkritikern verordnete Bußgelder zurück

Quelle: AFP © JURE MAKOVECDemonstranten versammeln sich am 5. Oktober 2021 in Ljubljana, der Hauptstadt Sloweniens, zu einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen.

Die sozialdemokratische Justizministerin Dominika Švarc Pipan setzt die im Mai dieses Jahres angekündigten Pläne damit um. So werden allen slowenischen Bürgern, die in der Zeit der sogenannten Corona-Pandemie der Jahre 2020 bis 2022 im Zusammenhang mit festgestellten und geahndeten COVID-Verstößen verurteilt wurden, ihre Strafe erlassen. Alle noch laufenden Verfahren mit Bezug zu dieser Thematik würden zudem eingestellt.

Laut Regierungsangaben wurden in Slowenien insgesamt rund 62.000 Verfahren eingeleitet. Die daraus resultierenden Geldstrafen belaufen sich auf einen Gesamtwert von mehr als 5,7 Millionen Euro. Bereits beglichene Überweisungen würden nun erstattet und zurückgezahlt. Laut der österreichischen Kronen Zeitung betonte die Ministerin bei einer Debatte im Parlament:

“Damit wird das Unrecht wiedergutgemacht, das den Bürgern durch den Missbrauch des Strafrechts sowie durch verfassungswidrige und übermäßige Eingriffe in die Menschenrechte angetan wurde. Möge dies eine Lehre für uns alle sein, damit so etwas nie wieder passiert.”


Analyse

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Auch in Slowenien herrschte zur Zeit der sogenannten weltweiten Corona-Krise eine rigide Maßnahmenpolitik seitens der ehemaligen verantwortlichen Regierung unter Premier Janez Janša. Diese Politik könnte mit ausschlaggebend gewesen sein, dass es nach landesweiten Protestwellen im Vorjahr zu seiner Abwahl bei der letzten Parlamentswahl kam. Der Kronen-Artikel erinnert:

“Dem Regierungschef wurde überschießende und auch politisch motivierte Einschränkung von Freiheitsrechten vorgeworfen, etwa auch das Verbot von Demonstrationen, über das sich Regierungsgegner durch den Einsatz von Fahrrädern hinwegsetzten.”

Die konservative Vorgängerregierung hatte Corona-Restriktionen über Verordnungen verhängt, darunter auch jene Demonstrationsverbote, die nun vom slowenischen Verfassungsgericht im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt wurden. Mögliche entsprechende Eintragungen in den Strafregistern werden dabei ebenfalls automatisch gelöscht.

Deutsche verantwortliche Politiker, wie auch annähernd alle Oppositionsparteien, sehen weiterhin im Hinblick auf die Corona-Maßnahmenkataloge und Erlasse keinerlei Bedarf für eine inhaltliche Revision oder jegliches Schuldempfinden gegenüber den Bürgern. Die einfordernde Politik,wie auch die zuarbeitende Wissenschaft mit ihren regierungskonformen Einrichtungen und Organisationen befindet die damalige Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes unverändert als vertretbar, zumutbar und zielführend.

Quelle

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