Eine vormalige Proberichterin am Amtsgericht Altenburg in Thüringen, heute als Rechtsanwältin tätig, verschaffte ihrem als Pfarrer berufstätigen Vater im April 2020 die von ihm erhoffte juristische Möglichkeit, trotz ausgesprochenem Verbots durch die Pflegeeinrichtung, eine im Sterben befindliche Heimbewohnerin persönlich im Haus betreuen zu können. Die im Jahr 2024 erfolgte Verhandlung zu diesem Vorfall samt Anklage musste sich mit der Forderung der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen, die für die Anwältin eine “Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Rechtsbeugung” beantragte, so die Ostthüringer Zeitung (OZ) berichtend. Final setzte die zuständige Kammer – “aufgrund der positiven Sozialprognose” – die Haftstrafe zur Bewährung aus.
Die Pflegeleitung eines Altenheims in Jena verabschiedete im April 2020 mit dem Verweis auf die geltende Corona-Verordnung ein Besuchsverbot für Angehörige und Betreuende der Bewohner, dies auch geltend für einen Pfarrer, der darum bat, ein Gemeindemitglied besuchen zu dürfen, “das nur noch kurze Zeit zu leben hatte”, so der OZ-Artikel den Ursprung zur Gerichtsverhandlung erläuternd. Der Pfarrer wendete sich daraufhin in seiner Verzweiflung an seine Tochter, zu dem damaligen Zeitpunkt Proberichterin in der Stadt, zudem für den Bereitschaftsdienst des ortsbezogenen Amtsgerichts eingeteilt.