Quelle: www.globallookpress.com © Stefan Zeitz via www.imago-images.deVerkehrsunfall während der Corona-Zeit, aber noch vor Einführung der “einrichtungsbezogenen Impfpflicht”: Berliner Feuerwehrleute im Einsatz, 12. Dezember 2020 (Symbolbild)
Im zweiten Corona-Winter hatte der Bundestag am 10. Dezember 2021 die sogenannte “einrichtungsbezogene Impfpflicht” gegen erhebliche Bedenken und Widerstand aus der Gesellschaft beschlossen. Die Folge: Ab dem 15. März 2022 hatten die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich einen Nachweis zu erbringen, dass sie gegen COVID-19 “geimpft” seien. Die Regelung galt bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Wer ab Mitte März keine “vollständige” experimentelle Gen-Injektion nachweisen konnte oder wollte, dessen Daten wurden dem Gesundheitsamt gemeldet. Die Konsequenzen konnten dramatisch sein – es blieb nicht nur bei Drohungen, sondern es kam zu vielen Entlassungen nicht nur im Gesundheits- und Pflegebereich, sondern auch bei den Feuerwehren mehrerer Bundesländer.
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Erheblicher Widerstand unter Beschäftigten
Bei der Berliner Feuerwehr sind über 5.500 Beschäftigte im Lösch- und Rettungsdienst tätig, von denen wiederum rund 1.300 Beamte und Angestellte im Zuge der Überprüfung ihres Impfstatus an das Gesundheitsamt Berlin-Mitte gemeldet wurden, wie die Berliner Zeitung (BLZ) berichtet. Diese hatten sich entweder der COVID-19-Spritze widersetzt oder keine Angaben zu ihrem Gesundheitsstatus, in diesem Falle der “Impfung”, gemacht. Die Gruppe dieser widerspenstigen Mitarbeiter macht annähernd 24 Prozent aller Feuerwehrbediensteten aus.
Ausgerechnet zu Weihnachten, am 23. Dezember 2021, hatte die Feuerwehr-Direktion per Rundschreiben allen Mitarbeitern mitgeteilt, dass bei fehlendem Nachweis oder Zweifeln an dessen Richtigkeit nach dem 15. März 2022 das Gesundheitsamt “nach eigenem Ermessen ein Tätigkeitsverbot, ein Betretungsverbot der Dienststelle oder eine amtsärztliche Untersuchung der Dienstkraft anordnen” könne. Diese Ankündigung “dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche(r) Konsequenzen” konnte nicht anders als als Drohung mit einer Kündigung verstanden werden.
Was für die Feuerwehr und damit das Land Berlin, also die Steuerzahler, teuer werden könnte: Die Meldung der unangepassten Mitarbeiter beim Gesundheitsamt erledigte die Feuerwehr mit einem Meldebogen. Dieser beinhaltete unter anderem die Frage: “Hat diese Person direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen?” Für durchweg alle “Impfverweigerer”, die dem Gesundheitsamt gemeldet wurden, habe ein leitender Mitarbeiter in der zentralen Verwaltung der Feuerwehr das Kästchen “ja” angekreuzt. Dabei entsprach diese Angabe nicht den Tatsachen: Rund ein Drittel der Gemeldeten habe in rückwärtigen Diensten wie den Werkstätten, der Verwaltung oder auch der Leitstelle und der Notrufannahme gearbeitet. Bizarr: Unter den Mitarbeitern, die dem Gesundheitsamt gemeldet wurden, waren auch Bedienstete, die für die Einziehung von Kosten zuständig und deren Büros in einer separaten Dienststelle untergebracht sind, wo sie nicht mit Feuerwehrleuten zusammentreffen, die Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben.
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Verstoß gegen den Datenschutz
Bereits im April 2022 hatte einer der betroffenen Beamten sich an die Leitung der Feuerwehr mit der Bitte um Auskunft gewandt, welche seiner Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben wurden. Diese wurde ihm mit der Begründung verweigert, dass keine Kopien der Meldebögen vorlägen. Allerdings hatte zur selben Zeit ein Feuerwehrkollege sehr wohl eine Kopie des übersandten Formulars erhalten. Erst nachdem er mit rechtlichen Schritten gedroht hatte, wurde dem Beamten Akteneinsicht gewährt.
Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht
Offenkundig hatte die Feuerwehr dem Gesundheitsamt wissentlich wahrheitswidrige Angaben gemacht, da der Beamte ausschließlich im Büro tätig sei und keinen Kontakt zum Rettungsdienst habe. Daher hätte im Meldebogen “nein” angekreuzt werden müssen. Aufgrund dieser fehlerhaften Angaben hätte das Gesundheitsamt zu falschen Schlüssen kommen können. Der Feuerwehrbeamte beschwerte sich daher im Juni 2022 bei der Berliner Datenschutzbeauftragten. Diese habe dem Beamten dann im August 2022 mitgeteilt, keinen Verstoß gegen die DSGVO erkennen zu können.
Daraufhin zog der Beamte im September 2022 vor das Verwaltungsgericht. Seine Begründung: Mit den falschen Angaben habe die Feuerwehr gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Im Übrigen stelle bereits die ursprüngliche Auskunftsverweigerung der Feuerwehr einen Verstoß gegen die DSGVO dar, wie der Beamte und sein Anwalt meinen.
Tatsächlich hat der Feuerwehrbeamte in der Verhandlung letzte Woche Recht bekommen. Sowohl die Antwort der Datenschutzbeauftragten vom August 2022 als auch die Angabe im Meldeformular – die “nein” hätte lauten müssen – müsse korrigiert werden. Einerseits ist damit für beide Parteien dieser Rechtsstreit beendet.
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Klagen auf Schadensersatz
Andererseits könnte nach dem verwaltungsrechtlichen Verfahren eine zivilrechtliche Prozesswelle folgen. Nicht nur der erwähnte Feuerwehrbeamte strebe eine Schadensersatzklage gegen seine Behörde an. Der Mann begründet dies mit der erlittenen Diskriminierung, der Angst vor dem Verlust seines Arbeitsplatzes und Schlafstörungen, wodurch er einen immateriellen Schaden erlitten habe. Wie es heißt, würden weitere Feuerwehrkollegen solche Klagen vorbereiten.
Dazu zitiert die BLZ Manuel Barth, den Pressesprecher der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft, mit der Aussage: “Die Kollegen fühlten sich bedroht. Die Repressalien, die ihnen widerfuhren, waren unterirdisch.” Auch Barth, der sich alle Spritzen hatte verabfolgen lassen, aber die Auskunft über seinen Impfstatus verweigerte, sei dem Gesundheitsamt gemeldet worden.
Wie der Anwalt des Feuerwehrbeamten meint, stünden die Aussichten auf Schadensersatz nicht schlecht, die Rede ist von 2.500 bis 5.000 Euro, wobei letztgenannter Betrag als “angemessen” gelten könne. Würden diejenigen von den 1.300 gemeldeten Feuerwehrbediensteten, die im rückwärtigen Bereich beschäftigt sind und keinen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben – rund 450 Personen –, zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen und Recht bekommen, käme dies die Feuerwehr teuer zu stehen.
Die Folgen des Ausgangs im verwaltungsrechtlichen Datenschutz-Verfahren sind noch unabsehbar, auch auf Bundesebene. Betroffen sind tatsächlich mehrere hunderttausend Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen, für die die “Impfpflicht” galt, auch wenn sie nicht mit vulnerablen Gruppen direkt in Kontakt kamen. Möglicherweise haben die zuständigen Behörden, ähnlich wie die Berliner Feuerwehr, wahrheitswidrige Angaben gemacht oder auch die Auskunft über die tatsächlich weitergeleiteten Gesundheitsdaten verweigert.