Meinung
Die große Angst vor dem Umbruch: Von Verfassungsschützern und Presseorganen
In der Bundespressekonferenz nahm ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zum Verbot der Zeitschrift Compact Stellung. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte am Dienstag das Magazin verboten. Es gab in diesem Zusammenhang gleichzeitig bundesweit Razzien. Unter anderem wurde auch die Privatwohnung des Magazin-Herausgebers Jürgen Elsässer durchsucht. Neben Computern und Arbeitsutensilien wurden auch eine Münzsammlung und ein abgemeldeter Sportwagen beschlagnahmt, Konten wurden gesperrt und jede weitere einschlägige Betätigung wurde untersagt.
Die drastische Maßnahme wurde in der Bundespressekonferenz (BPK) damit begründet, das Compact-Magazin habe rassistische, antisemitische, verfassungsfeindliche Beiträge veröffentlicht. Auf die Frage des NachDenkSeiten-Redakteurs Florian Warweg, warum das Bundesministerium unter Faeser das Vereinsrecht benutzt habe, um Compact zu verbieten, bezog sich in der BPK der Sprecher dieses Ministeriums Maximilian Kall auf das Grundgesetz: Verein sei ein weiter Begriff – und Vereine, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, seien zu verbieten.
“Entsprechend ist in der Verbotsverfügung sehr ausführlich begründet worden, warum dieses durch und durch verfassungsfeindlich agierende Unternehmen zu verbieten war, und ist die Pressefreiheit ausführlich gegen die Gründe abgewogen worden, die für das Verbot sprachen, den Antisemitismus, den Rassismus, die eklatante Verfassungsfeindlichkeit dieser Publikationen. Das trägt dieses Verbot.”
Dabei wurde jedoch bisher diese Zeitschrift wegen der genannten Delikte keineswegs gerichtlich verurteilt. Das BMI stellte in diesem Zusammenhang fest, die Einstufung des Verfassungsschutzes von Compact als “gesichert rechtsextrem” sei völlig ausreichend für ein Verbot. Strafrechtliche Verfahren könnten parallel dazu [oder vielmehr im Nachgang?] stattfinden. Für das Verbot sei in diesem Fall jedoch der Verfassungsschutzbericht maßgeblich gewesen.