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Deutscher Arzt: Russische Soldaten in ukrainischer Gefangenschaft getötet

Deutscher Arzt: Russische Soldaten in ukrainischer Gefangenschaft getötet

Quelle: AFP © Anatolii STEPANOVArchivbild: Soldaten in ukrainischer Gefangenschaft

Der deutsche Arzt Caspar Grosse, der auf der Seite Kiews am Ukraine-Konflikt teilgenommen hatte, berichtete der New York Times (NYT) von drei Fällen der Ermordung russischer Soldaten, die von den ukrainischen Streitkräften gefangen genommen worden waren. Ihm zufolge seien die Morde von Angehörigen der “Chosen Company” begangen worden, einer Einheit der 59. Separaten Motorisierten Schützenbrigade. Dieser gehören Ausländer an, die auf ukrainischer Seite kämpfen.

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Laut dem Arzt hätten zwei Söldner einen Soldaten erschossen, der “in einer Mischung aus gebrochenem Englisch und Russisch um medizinische Hilfe bat”. Die NYT merkte an, dass es außer Grosses Worten keine weiteren Beweise dafür gebe. Der zweite Vorfall, bei dem ein Mitglied der “Chosen Company” eine Granate auf einen sich ergebenden russischen Soldaten warf, wurde auf Video aufgenommen. Grosses Mitsoldat schrieb über den dritten Vorfall in einem Gruppenchat.

Grosse erklärte, alle drei Vorfälle beträfen einen Soldaten aus Griechenland. Er reagierte wiederum nicht auf die Anfragen der NYT. Ryan O’Leary, Kommandeur der “Chosen Company” und ehemaliges Mitglied der US-Nationalgarde, bestritt in einem Gespräch mit der Zeitung, dass Mitglieder seiner Einheit Kriegsverbrechen begangen hätten. Dem Militäroffizier zufolge habe es die erste Episode, die der Arzt beschrieben habe, überhaupt nicht gegeben, und die Nachrichten im Gruppenchat seien angeblich mit dem Ziel geschrieben worden, “Luft zu machen”. Was den Vorfall mit der Granate betrifft, so hätten die Kämpfer der “Chosen Company” die Einschätzung vorgenommen, dass der russische Soldat eine Bedrohung darstelle, so O’Leary. Vertreter des ukrainischen Militärs, die von der NYT kontaktiert wurden, versicherten, dass alle Informationen “geprüft und verifiziert werden”.

Nach Artikel 13 der Genfer Konventionen ist “jede rechtswidrige Handlung oder Unterlassung seitens des in Gefangenschaft haltenden Landes verboten, die den Tod eines in ihrer Gewalt befindlichen Kriegsgefangenen zur Folge hat oder die Gesundheit eines Kriegsgefangenen ernstlich gefährdet”.

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