Quelle: www.globallookpress.com © Christian Schroedter via www.ima Symbolbild: Zentrale Aufnahmestelle in Halberstadt
Sie kommen, um Familienangehörige zu besuchen, die schon länger hier leben, mit einem Arbeitsvisum oder aus Ländern, deren Bürger gar keine Visa benötigen – und dann beantragen sie in Deutschland Asyl. Nach Angaben des Bundesamts für Migration (BAMF) ist das insgesamt ein Fünftel der neu eingetroffenen Asylbewerber. Das berichtete die Welt .
Visa-Affäre: Maßregelungen gegen kritische Beamte im Auswärtigen Amt?
Etwa die Hälfte davon kommt mit Visa, vor allem aus Syrien, Afghanistan, der Türkei und Iran. Die Besuchsvisa sind hierbei nicht zu verwechseln mit dem Familiennachzug ‒ wer darüber ins Land kommt, hat bereits einen Aufenthaltstitel und es daher nicht nötig, Asyl zu beantragen.
Welche Visaarten dabei welchen Anteil ausmachen, verzeichnen weder das BAMF noch das Auswärtige Amt. Bei Letzterem wird auch nur aufgezeichnet, an welchem Ort wie viele Visa erteilt wurden, aber nicht die Nationalität der Visaempfänger. So sei es durchaus möglich, dass ein in der Türkei lebender Syrer dort ein Besuchsvisum erhalte, um in Deutschland lebende Angehörige zu besuchen.
Allerdings kam es jüngst im Auswärtigen Amt zu einem Skandal gerade um die Erteilung von Visa. Bereits im Frühjahr 2023 wurde bekannt, dass das Ministerium der Deutschen Botschaft in Pakistan die Anweisung erteilte, über gefälschte Ausweispapiere hinwegzusehen. Auslöser war der Fall eines Mannes, bei dem die Botschaft sowohl das Alter als auch die Nationalität anzweifelte.
Mittlerweile ist bekannt, dass es sich um Hunderte von Fällen handelt, die nun von der Bundespolizei überprüft werden. Bisher sind vergleichbare Fälle aus anderen Botschaften nicht bekannt. Allerdings wurden die Vorfälle in Pakistan auch nur deshalb bekannt, weil sich Mitarbeiter der Botschaft der rechtswidrigen Anweisung widersetzten.
Meinung
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Die zweite große Gruppe, die legal nach Deutschland einreist, ist im Grunde noch erstaunlicher – sie kommen nämlich aus Ländern, für die es keine Visapflicht mehr gibt. Konkret geht es dabei um Georgier, Nordmazedonier, Venezolaner, Serben und Kolumbianer. Wobei die Liste der Länder bereits zwei völlig unterschiedliche Gründe für das Entfallen der Visapflicht erkennen lässt – solche, die als EU-Länder in spe behandelt werden, wie Georgien und Nordmazedonien, und solche, bei denen aus geopolitischen Gründen die Visapflicht gestrichen wurde, weil die deutsche Regierung an Regime-Change-Bestrebungen beteiligt ist. Zumindest bei der ersten Variante ist es doch etwas erstaunlich, wenn die Bürger solcher Länder einen Asylantrag stellen können.
Beide Gruppen zusammen stellten im vergangenen Jahr 72.281 von insgesamt 351.915 Erstantragstellern.
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