Nicht nur die “Enthüller” von Correctiv oder die Faktenchecker der Tagesschau, auch jene der Deutschen Presse-Agentur (dpa) werden öfter bei Falschdarstellungen erwischt.
Das Landgericht Hamburg hat ihnen nun untersagt, einen Artikel von Achse des Guten weiterhin in sozialen Netzwerken mit der Anmerkung zu versehen: “Fehlinformation. Von unabhängigen Faktenprüfern überprüft.”
Eine Dossier zur Rolle der DPA bei Zensur- und Gleichtrichtung der Medien im Dienste des Regierungsnarrativs gibt es hier: https://t.co/833u2ogCIQhttps://t.co/HgPe7SMjx3
— Norbert Häring (@norberthaering) July 11, 2024
Der Originalartikel, vor dem auf diese Weise gewarnt wurde, ist nur wenige Zeilen lang und besteht vor allem in einem Link auf Informationen des Umweltbundesamtes, was schon die Überschrift entsprechend ankündigte: “Zu Hochwassern fragen Sie das Umweltbundesamt”. Auslöser dieser Kommentierung war vermutlich, dass die Daten hinter diesem Link nicht mit der Behauptung von Klimaschützern und Politikern zusammenpassen, wegen des Klimawandels käme es zu mehr und schwereren Hochwassern.