Das Online-Portal Apollo News animierte seine Leser dazu, die Redaktion über individuell erhaltene Anwaltsschreiben und/oder juristische Auseinandersetzungen mit sensiblen Politikerinnen oder Politikern in Kenntnis zu setzen. Ein aktueller Artikel informiert nun “exklusiv” über den Fall eines “Rentners” aus Niedersachsen, der für sich auf dem Kontaktformular des Auswärtigen Amtes unter anderem resümierte, dass “einige böse Zungen meinen”, dass Annalena Baerbock “beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt ist”. Es folgte über das Amtsgericht Celle ein Strafbefehl über 800 Euro.
Im Rahmen einer Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag, heißt es in der Beantwortung vom 11. September zum Thema “Strafanzeigen durch Mitglieder der Bundesregierung”, dass allein Außenministerin Annalena Baerbock im Zeitraum Dezember 2021 bis August 2024 rund 500 Strafanzeigen gegen Bürger und Bürgerinnen über ihre Mitarbeiter gestellt habe.
Der geschilderte Fall des anmaßenden Niedersachsen ergab sich anscheinend – laut Antwortschreiben des Bundestags mit 20 seitens Baerbocks Mitarbeitern gelisteten Anzeigen – im Dezember des Vorjahres, so der im Apollo-News-Artikel abgebildete Strafbefehl belegend. Zu den genaueren Hintergründen heißt es: