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EU führt Obergrenze für Bargeld ein – Krypto-Anbieter sollen Kunden überprüfen

EU führt Obergrenze für Bargeld ein – Krypto-Anbieter sollen Kunden überprüfen

Quelle: www.globallookpress.com © Thomas Trutschel/Photothek Media LabSymbolbild

In der EU soll künftig eine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld gelten. Darauf haben sich die Mitgliedsstaaten in Brüssel geeinigt. Die Obergrenze für Bargeldzahlungen soll bei 10.000 Euro liegen und 2027 in Kraft treten. Diese Bargeldobergrenze soll allerdings nicht für Transaktionen unter zwei Privatpersonen gelten. Die einzelnen EU-Staaten können aber auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen. 

In Deutschland gibt es bislang kein Limit für Barzahlungen. Wer jedoch Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren. 

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Zudem einigten sich die EU-Länder auf weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Diese neuen Vorschriften geben den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtigen Transaktionen nachzugehen.

Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant: die “Anti-Money Laundering Authority” (AMLA – “Anti-Geldwäsche-Behörde”). Sie soll Mitte 2025 ihre Arbeit aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.

Neben Banken und Casinos müssen künftig auch Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen, ebenso wie Händler von Luxusgütern.

Das EU-Parlament hatte vor einem Monat den Weg für die neuen Vorschriften freigemacht. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.

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