Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass afghanische Frauen in der EU grundsätzlich Anspruch auf Asyl genießen. Grund dafür sind die gegen Frauen gerichteten Maßnahmen der in Afghanistan regierenden Taliban. Frauen können zwangsverheiratet werden, erleiden oft häusliche Gewalt und werden teilweise von Bildung ausgeschlossen.
Der Gerichtshof entschied am Freitag, dass Zwangsverheiratung der Sklaverei gleichzustellen und schon für sich genommen ein Asylgrund sei. Dies gelte auch für den fehlenden Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.