Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat am Mittwoch vor dem Verfassungsgericht des Freistaats einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht entschied einstimmig, dass die Abgeordneten eingeschränkt Informationen über die Arbeit des Verfassungsschutzes im Internet erhalten müssen, solange dies keine Quellen gefährde.
Die Fraktion hatte im Oktober 2022 versucht, durch eine parlamentarische Anfrage die Landesregierung zur Herausgabe von Informationen über die Arbeit des Verfassungsschutzes zu bewegen. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass der Geheimdienst “Fake-Accounts” auf Social-Media-Plattformen zum Ausspähen mutmaßlich rechtsextremer Chat-Gruppen verwende. Die AfD-Abgeordneten verlangten in neun Fragen Auskunft. Die Landesregierung verweigerte die Auskunft.