Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht genügend Informationen über den Kauf von CoV-Impfstoffen offengelegt.
Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoffhersteller habe die Brüsseler Behörde zu Unrecht die Herausgabe von Dokumenten verweigert, entschieden die Richter. Das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.