Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes nicht genügend detaillierte Informationen über den Kauf von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 offengelegt.
Besonders im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoffhersteller habe die EU-Kommission in Brüssel zu Unrecht die Herausgabe von Dokumenten verweigert, entschieden die Richter. Das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.