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“Hilfestellung für Kinder” – Bundespolizei stellt Vorfall an polnischer Grenze anders dar

"Hilfestellung für Kinder" – Bundespolizei stellt Vorfall an polnischer Grenze anders dar

Quelle: Gettyimages.ru Symbolbild: Ein Bundespolizist an der Kontrollstelle der Bundespolizei des Grenzübergangs Ludwigsdorf der Grenze zwischen Deutschland und Polen am 25. April 2024

Die Bundespolizei hatte am vergangenen Freitagmorgen eine geflüchtete Familie aus Afghanistan über die Grenze nach Polen zurückgebracht und musste dafür heftige Kritik einstecken.

Nun erklärte das Bundesministerium des Innern, der zuständige Inspektionsleiter habe sich bei den polnischen Behörden für die entstandenen Irritationen entschuldigt.

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Die langjährige Zusammenarbeit der Behörden sei gut und vertrauensvoll, die Einhaltung der abgestimmten Verfahren von großer Bedeutung, hieß es weiter in der Erklärung aus dem Bundesministerium.

Dem polnischen Grenzschutz zufolge hat dessen Leiter auch bereits mit dem Chef der deutschen Bundespolizei gesprochen. Man sei sich einig, dass das deutsche Vorgehen “nicht den anerkannten Verfahren für die Aufnahme und Überstellung von Personen in benachbarte Länder entsprach”, erklärte dazu der polnische Grenzschutz.

Hintergrund des Zwists sind inzwischen veröffentlichte Aufnahmen, auf denen ein deutsches Polizeifahrzeug am Freitagmorgen auf polnisches Territorium fährt und auf einem Parkplatz in Osinów Dolny fünf Geflüchtete absetzt.

Der polnische Grenzschutz kritisierte das Verhalten der deutschen Behörden als Verstoß gegen die zwischen beiden Ländern vereinbarten Kooperationsregeln. Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk schaltete sich ebenfalls ein und kündigte an, den “inakzeptablen” Vorfall mit dem deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz erörtern zu wollen.

“Zeitnahe Hilfestellung gegenüber Kindern wichtiger”

Auf Anfrage von RT DE erklärte die Bundespolizei jedoch, dass sich der Vorfall “nach Prüfung der Dinge tatsächlich etwas anders” darstelle als die verbreitete Version.

Die Behörde schreibt in ihrer Stellungnahme, dass Beamte die fünfköpfige Familie aus Afghanistan im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen in der Nacht zum Freitag aufgegriffen hätte, als diese versucht habe, unerlaubt nach Deutschland einzureisen.

Die Familie habe polnische Asylbescheinigungen für die Erwachsenen und polnische Heimausweise für die Kinder mitgeführt.

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Da die Familie auf der Dienststelle kein Asylgesuch in Deutschland formuliert habe, sei sie nach Polen zurückzuweisen gewesen. Nachdem eine Reaktion des polnischen Grenzschutzes daraufhin für mehrere Stunden ausgeblieben sei, hätten sich die Beamten dazu entschieden, die Familie an die deutsch-polnische Grenze zu fahren, um sie nicht unverhältnismäßig lange auf der deutschen Dienststelle festhalten zu müssen.

Kurz vor Erreichen der Grenze klagten laut der Stellungnahme die Kinder – vier, sechs und acht Jahre alt – über gesundheitliche Probleme, woraufhin die Bundespolizei mit der Familie die nächstgelegene Apotheke in Polen anfuhr.

Da die Mutter der Kinder obendrein ihr Mobiltelefon in der Dienststelle der Bundespolizei vergessen hatte, sei sie dann einzeln zurück zur Dienststelle gefahren und anschließend wieder zurück zu ihrer Familie in Polen gebracht worden.

“Ein solcher Sachverhalt ist nach hiesiger Kenntnis erstmalig eingetreten”, wurde seitens der Bundespolizei weiter erläutert. Den eingesetzten Beamten sei gemeinsam mit dem Vater “die zeitnahe Hilfestellung gegenüber den Kindern wichtiger gewesen, als weitere Reisestrecken und längere Zeiten ohne erste medizinische Versorgung in Kauf zu nehmen”, hieß es als Begründung.

Das zuständige Bundesministerium des Innern erklärte dennoch, der Vorgang werde innerhalb der Bundespolizei und mit den polnischen Partnerbehörden “auf unterschiedlichen Ebenen nachbereitet” werden.

Quelle

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