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Juwelen-Raub: Sachsen muss Remmo-Clan 3,8 Millionen Euro zahlen

Juwelen-Raub: Sachsen muss Remmo-Clan 3,8 Millionen Euro zahlen

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Olaf WagnerIn der Mitte: Issa Remmo, Kopf und Drahtzieher des berüchtigten Remmo-Clans, einer arabischstämmigen Großfamilie aus Berlin

In der öffentlichen Wahrnehmung werden die polizeilichen und juristischen Abläufe rund um den seit Jahren kriminell agierenden Remmo-Clan aus Berlin – je nach Blickwinkel – regelmäßig als entweder naive oder doch fragwürdige Umsetzung deutschen Rechts bis hin zur Klassifizierung als eine nicht mehr nachvollziehbare Justizposse diskutiert. Im bislang jüngsten Kapitel wurden im Mai dieses Jahres fünf Familienmitglieder dieses berüchtigten Clans zu Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Diese überraschenderweise doch milde Entscheidung wurde vom Gericht – nach der Aufklärung eines Raubes mit einem Schaden in Höhe von vielen Millionen wiederum infolge eines fragwürdigen Deals mit der Staatsanwaltschaft gefällt. Nun wurde bekannt, dass eine Rückzahlung fällig ist, die auch noch die Steuerzahler finanzieren dürfen, da der Freistaat Sachsen mit seinen Beschwerde-Anträgen gegen die hohen Kosten der Pflichtverteidiger scheiterte.

Ein Artikel der Bild-Zeitung fasst zunächst die Vorgeschichte zusammen, dass Clan-Mitgliedern im November 2019 “in einem spektakulären Einbruch der Diebstahl von Sachsens wertvollsten Juwelen im Dresdner Schloss gelungen” war (Bezahlschranke). Es folgten dann bundesweite Ermittlungen, Razzien und schließlich kam es in Berlin im November 2020 zur Festnahme von sechs Familienmitgliedern der Remmos. Rund zwei Jahre später erzwangen – laut Bild-Zeitung – die Anwälte der Clan-Verwandten “einen zweifelhaften Deal mit der Justiz”. Der Freistaat Sachsen als Kläger musste im Zuge dieser Absprache einen “Strafrabatt” für die nachweislichen Täter akzeptieren, und zwar im Gegenzug zu den Teilgeständnissen und der Rückgabe einiger Schmuckstücke. Ein Angeklagter wurde gänzlich freigesprochen.

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Nach den Urteilssprüchen folgte dann der nächste juristische Streit, wobei es sich dabei um die Klärung der Kosten für das aufwendige Verfahren handelte. Diese würden sich “aus dem Wert der Millionen teuren Juwelen berechnen”. Das Landgericht Dresden habe nun gegenüber der Bild-Zeitung bestätigt, dass “eine Beschwerde des Bezirksrevisors (der Staatskasse) gegen die ‘Festsetzung des Gegenstandswertes’ (113,8 Millionen Euro) im Strafverfahren vom Oberlandesgericht Dresden zurückgewiesen wurde”. Zudem wurde eine “Rüge des Freistaats gegen ‘die Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren’ (Schadensersatzforderung) als ‘unzulässig’ verworfen.”

Zu dem finanziellen Rahmen und den sonstigen Hintergründen des Großverfahrens heißt es:

“Den zwölf Remmo-Anwälten (sechs Angeklagte hatten je zwei Pflichtverteidiger) stehen jeweils 120.081,71 Euro fürs Strafverfahren zu. Zudem sollen sie für das gescheiterte Adhäsionsverfahren (Gericht sah sich nicht in der Lage den exakten Schaden zu beziffern) noch einmal 240.139,62 Euro bekommen.”

Daraus resultierend ergäbe sich juristisch jetzt die Situation, dass der klagende Freistaat Sachsen – also letztendlich wieder dessen Steuerzahler – “exakt 3.842.376,72 Euro an die Remmos zahlen muss”. Ein Rechtsexperte erläuterte der Bild-Redaktion die Frage nach dem potenziellen Zahlungsempfänger so:

“Rein formal sind die Remmos Empfänger des Geldes. Sie müssen damit ihre Pflichtverteidiger zahlen. Der Freistaat kann es als Schadensersatz für fehlende Juwelen nicht pfänden, weil es Abtretungen an die Anwälte geben wird.”

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Erwartungsgemäß läuft parallel ein weiteres Kuriosum, die verhängten Strafen aus dem Jahr 2022 sind nämlich momentan noch gar nicht rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof derzeit noch “die Revisions-Anträge der Clan-Anwälte prüft”. Daraus resultierend muss die Rechtsabteilung des Freistaates “in einem weiteren aufwendigen Zivilprozess die fünf verurteilten Remmos verklagen”, da das Landesamt für Finanzen dadurch versuchen würde, “das zu zahlende Geld mit der Schadensersatzforderung aufzurechnen”. 

Gelistete und eingereichte Auslagen – etwa die Hotelkosten –, “welche in den 47 Verhandlungstagen zusammen gekommen sind, bekommen die Clan-Anwälte übrigens extra aus der Staatskasse erstattet”, wird im Bild-Artikel noch weiter erläutert. Der Freistaat Sachsen fürchte nun durch die jüngste Entwicklung, dass erneut “enorme Prozesskosten für die eigenen Anwälte sowie erneut für die Remmo-Pflichtverteidiger” auf die Steuerzahler zukommen. 

Es zeichnet sich übrigens ab, dass es höchst fraglich ist, ob bei den offiziell “nahezu mittellos geltenden Tatbeteiligten” generell höhere Geldsummen eingefordert werden könnten.

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