Das Schweizerische Bundesgericht hat am Mittwoch das Rechtsmittel der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa gegen ihre Disqualifizierung durch den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) abgewiesen. Es sah keinen Fehler in der Entscheidung des Schiedsgerichts. Walijewa muss nun die Gerichtskosten zahlen und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und die Internationale Eislauf-Union für deren Rechtsanwaltskosten und Spesen entschädigen.
In dem Dopingtest der russisch-tatarischen Sportlerin, die mit ihren Auftritten bei der Winterolympiade in Peking die Zuschauer begeisterte, waren im Dezember 2021 Spuren des verbotenen Stoffes Trimetazidin gefunden worden, das unter anderem in Arzneimitteln zur Behandlung der Angina pectoris verwendet wird.
Obwohl in Walijewas Körper die Substanz nur in einer geringen Konzentration nachgewiesen wurde, was laut im Verfahren beteiligter Experten auf lediglich vereinzelten Konsum der Substanz schließen lässt, griffen die Richter in Lausanne mit aller Härte durch: Am 29. Januar 2024 gab der Internationale Sportgerichtshof bekannt, die Eiskunstläuferin auf Antrag der Welt-Anti-Doping-Agentur rückwirkend ab dem 25. Dezember 2021 für vier Jahre zu sperren und alle Ergebnisse nach diesem Datum zu löschen. Dadurch verlor auch das russische Team der Eiskunstläuferinnen ihre Teammedaille, wovon die USA profitierten.