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Klimakleber versus Rollator-Putsch: wenn der Staat die Glacéhandschuhe anlegt

Klimakleber versus Rollator-Putsch: wenn der Staat die Glacéhandschuhe anlegt

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Ardan FUESSMANNSymbolbild: Flughafen München

Von Dagmar Henn

Nun hat er also begonnen, der große Prozess um die gefährliche Rollator-Gang, und liefert interessante Einsichten in den Zustand der deutschen Justiz. Vollständig wird dieses Bild aber nur, wenn man es mit dem Vorgehen in anderen Fällen vergleicht.

Am Wochenende klebten sich Klimaaktivisten auf die Rollbahn des Münchner Flughafens. Zwei Stunden lang wurde der Flugverkehr völlig eingestellt, 60 Flüge wurden gestrichen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser, allgemein bekannt für den schonenden Umgang mit Bürgerrechten, erklärte nun auf einer Pressekonferenz, sie wolle härter gegen derartige Vorfälle vorgehen, und die Blockierer müssten künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen:

“Ich werde in Kürze einen Vorschlag für einen neuen Straftatbestand im Luftsicherheitsgesetz vorlegen, mit dem das unberechtigte Eindringen auf ein Flughafengelände mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.”

Das werde bisher nur mit Bußgeld geahndet.

Die Bundesinnenministerin und studierte Juristin, umgeht natürlich in ihrer Aussage geschickt den eigentlich zuständigen Paragrafen, wenn sich jemand auf das Rollfeld klebt. Unberechtigtes Eindringen meint nämlich genau das, ohne jede weitere Auswirkung. Für das, was tatsächlich passiert ist, gibt es einen ganz anderen Paragrafen, § 315 StGB, “Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr”. Das gilt auch, wenn man “Hindernisse bereitet”, was man bei auf dem Rollfeld angeklebten Personen wohl behaupten könnte.

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Und die Formulierung von § 315 trifft schon zu, wenn “fremde Sachen von bedeutendem Wert” gefährdet sind. Welche Kosten verursacht eine Blockade des Luftverkehrs? Ja, und hier reden wir von sechs Monaten bis zehn Jahren. Es braucht gar keine Verschärfung. Man müsste nur endlich die richtigen Paragrafen nutzen.

Was Nancy Faeser mit ihrer Erklärung tatsächlich tut, ist, zum Schein eine Verschärfung anzukündigen, in Wirklichkeit aber den zuständigen Profis in den Staatsanwaltschaften zu signalisieren, dass sie vom § 315 die Finger lassen sollten. Wie das schon bei den Klebeaktionen auf Straßen geschieht, die zu einem großen Teil auch danach verfolgt werden könnten.

Immerhin, es gibt mittlerweile einige Staatsanwaltschaften, die inzwischen gegen die Klimakleber wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermitteln, und die bayrische Polizei ermittelt bisher tatsächlich wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Ob das so bleibt, hängt davon ab, ob Faeser ihre Sicht auch der bayrischen Staatsanwaltschaft aufnötigen kann. Allerdings – selbst die Flughafenkleber wurden zwar kurz festgenommen, dann aber wieder freigelassen.

Womit der Unterschied zwischen Vorgehen A – beim Rollator-Putsch – und Vorgehen B, gegenüber den Klimaklebern, extrem wird. Denn zwischen den beiden Gruppen gibt es einen entscheidenden Unterschied: Die Klimaklebertruppen schmieden nicht nur Pläne mit einem höchst begrenzten Realitätsgehalt, sie setzen ihre Pläne um, und zwar wiederholt. Selbst wenn man annimmt, dass auch die Planungen der Rollator-Gang auf unmittelbar bevorstehende Handlungen zielten, ist der belegte Übergang vom Wort zur Tat ein Unterschied, der die Kleber zur bedrohlicheren kriminellen Truppe macht.

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Das Ausmaß staatlicher Nachsicht ist in diesem Falle wirklich extrem. Wenn man die Vorfälle mit dem vergleicht, wie früher gegen eine Münchner Gruppe mit dem Namen “Freizeit 81”. Die erst einmal Fensterscheiben von Banken zerschlug, und dann innerhalb von zwei Monaten eine Reihe von mäßig wirkungsvollen Brandanschlägen mit Molotow-Cocktails verübte, aber sogleich als “terroristische Vereinigung” verfolgt wurde (es waren überwiegend Jugendliche aus der Punk-Szene mit sehr begrenzt politischem Hintergrund). Das Ganze endete mit Haftstrafen für die meisten von ihnen.

Würde man so gegen die Klimakleber vorgehen, wie man damals gegen “Freizeit 82” vorgegangen ist, säßen mittlerweile Dutzende von ihnen in Untersuchungshaft, und nicht nur die “Letzte Generation” wäre als terroristische Organisation verboten, sondern auch Finanzierung und Werbung würden nach den entsprechenden Paragrafen behandelt. Schon wenn man nur das Ausmaß der materiellen Schäden vergleicht, wäre die “Letzte Generation” vielfach qualifizierter für diese Einstufung. Man würde überall hektische Distanzierungserklärungen lesen. Aber es ist eben eine Art “Staatsprotest”, und es wird die schützende Hand über ihnen ausgebreitet.

Wie würde sich die politische Atmosphäre in Deutschland ändern, gäbe es ein gigantisches Staatsschutzverfahren vom Kaliber Stuttgart-Stammheim gegen die Klimakleber? Wie, wenn die Geldgeber, die diese Aktionen finanzieren, ebenfalls zu Objekten verstärkten staatlichen Interesses würden? Man muss nur einmal einen Blick auf die Webseite der “Letzten Generation” werfen – nach wie vor können potenzielle Kleber öffentlich geworben werden, werden Spenden gesammelt, Veranstaltungen durchgeführt; im Gegensatz zu Menschen, die über den Genozid in Gaza informieren wollen, haben sie keine Probleme, Veranstaltungsräume zu finden oder gar Ausbildungen für ihre Aktionen durchzuführen.

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Wie wäre es um die Wahrnehmung der Angeklagten im Rollator-Putsch-Prozess bestellt, hätten sie eine Webseite, auf der sie um Spenden werben und Veranstaltungen ankündigen könnten? Ganz zu schweigen von “gemeinsamen Tagungen in kirchlicher Erwachsenenbildung und Universitäten”?

Man kann durchaus davon ausgehen, dass dieser Propagandaapparat, der die besagte mindestens kriminelle Vereinigung “Letzte Generation” mit öffentlicher Sympathie und Unterstützung versorgt, einer der Gründe ist, warum zu den eigentlich passenden Paragrafen des Strafrechts nur zögerlich gegriffen wird. Denn dann müsste auch dagegen vorgegangen werden. Aber die ganze Klimaideologie ist zu zentral im Vorgehen gegen den Lebensstandard der Bevölkerung, dass es zugelassen werden könnte, sie irgendwie infrage zu stellen.

Die Pläne der Rollator-Putschisten hingegen kamen nicht ansatzweise in die Nähe einer Realisierung, und das, was von ihnen bisher bekannt ist, verweisen letztere ohnehin ins Reich der Fantasie. Im Grunde könnte man ebenso gut eine Truppe halbtrunkener Freunde, die am Stammtisch einen Plan ausspinnen, wie sie die Mona Lisa aus dem Louvre klauen wollen, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht stellen, weil einer der Freunde einen Seitenschneider und einer eine Kletterausrüstung besitzt.

Die Spanne zwischen den beiden staatlichen Reaktionen ist jedenfalls ungeheuer, und im Grunde muss man feststellen: Egal, wie man die Geschichten dreht und wendet, wenn das Vorgehen A rechtmäßig ist, kann es das Vorgehen B nicht sein und umgekehrt. Aber wer sollte sich in Deutschland darüber noch Gedanken machen?

Quelle

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