Am 23. Februar soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Zuvor wird heute, im nebeligen politischen Chaos in der Hauptstadt, Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag beantragen, dies geregelt über Artikel 68 des Grundgesetzes. Durch die zuständige Bundestagsverwaltung ist dann für Montag, den 16. Dezember, ab 13 Uhr eine Beratung und Abstimmung über den Antrag im Bundestag geplant. Laut dem SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) hätten SPD und Grüne jedoch im Vorfeld Vorkehrungen getroffen, “damit die Sache im Sinne baldiger Neuwahlen nicht schiefgeht”.
Die deutschen Bürger und Bürgerinnen werden voraussichtlich gleich zu Jahresbeginn über die politische Neuausrichtung des Landes entscheiden. Dafür ist der 23. Februar vorgesehen. Am heutigen Mittwoch wird Bundeskanzler Scholz den Antrag zur Vertrauensfrage im Bundestag einreichen. Die Abstimmung über den Antrag kann frühestens 48 Stunden nach Eingang des Antrags stattfinden. Dies wird am kommenden Montag, dem 16. Dezember, geschehen.