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Raubzug auf Kosten der Beitragszahler: Ampel plündert Arbeitslosenversicherung

Raubzug auf Kosten der Beitragszahler: Ampel plündert Arbeitslosenversicherung

Quelle: Gettyimages.ru Bundeskanzler Olaf Scholz während eines Besuchs in der hochwassergefährdeten Gemeinde Berga an der Helme am 4. Januar 2024

Von Susan Bonath

Beim Stopfen des 60-Milliarden-Haushaltslochs ist die Bundesregierung äußerst kreativ. Während sie die Reichen schont und nun, nach der Pharmaindustrie, auch der Rüstungsbranche satte Extraprofite beschert, langt sie den “kleinen Leuten” kräftig ins Portemonnaie. Nicht nur für Bürgergeld-Bezieher wird es eng. Auch die Arbeitslosenversicherung will die Ampel plündern.


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Bund zweigt Milliarden ab

So will die Ampel-Koalition in den kommenden vier Jahren insgesamt 5,2 Milliarden Euro aus der Reserve der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Staatshaushalt umleiten, um das “Loch” in selbigem zu “stopfen”. Das Geld stammt aus den Beitragssätzen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Monat für Monat zahlen diese 1,3 Prozent ihres Bruttolohns in diesen Topf ein, den gleichen Anteil packen die Betriebe obendrauf, um im Falle einer Kündigung je nach Alter ein bis zwei Jahre Arbeitslosengeld zu erhalten.

Auch das Kurzarbeitergeld gewährt die BA aus diesen Reserven. Zu Corona-Zeiten waren zeitweise bis zu sechs Millionen Beschäftigte darauf angewiesen, weil viele Betriebe schließen mussten. Darum brauchte die BA in dieser Zeit sämtliche Rücklagen auf. Nun soll die Behörde in den kommenden vier Jahren neue Überschüsse aus Beiträgen Beschäftigter an den Bund abführen: 2024 und 2025 jeweils 1,5 Milliarden und 2026 und 2027 je 1,1 Milliarden Euro.

“Raubzug auf Kosten der Beitragszahler”

Auf dieses Vorhaben der Ampel wies der Sozialwissenschaftler und Volkswirt Stefan Sell Anfang Januar in einem Beitrag auf seinem Blog aktuelle-sozialpolitik.de hin. Die Milliarden aus der Beitragskasse der BA seien “schon verbucht”, mahnte er und sprach von einem “erneuten Raubzug auf Kosten der Beitragszahler”. Sell erklärte:

“Hier wird also nichts gespart, sondern nach dem klassischen Modell der Verschiebebahnhöfe nutzt man die zwangsversicherten Beitragszahler zur Finanzierung von Aufgaben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden müssen.”


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Bereits Mitte Dezember hatte der Sozialexperte vor diesem Regierungsplan gewarnt. Demnach hatte die BA bis Ende 2019 eine satte Rücklage von fast 26 Milliarden Euro aus Versicherungsbeiträgen aufgebaut. Während der Corona-Zeit ging das Geld komplett für Kurzarbeiterhilfen drauf. So konnte Deutschland, anders als es in den USA passierte, eine Massenarbeitslosigkeit verhindern.

Da die Kurzarbeiterhilfen sogar fast doppelt so viel kosteten, bezuschusste der Bund die BA dafür mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Den Anteil für 2022 deklarierte die Regierung lediglich als Darlehen, während sie den Rest als Zuschuss verbuchte. Die Summe für das vorvergangene Jahr hat die BA demnach bereits 2023 zurückgezahlt. Nun aber soll die Behörde auch einen Teil des Zuschusses für die Zeit davor zurückerstatten, um das “Haushaltsloch” zu stopfen. Dabei sind Versicherungsbeiträge freilich nicht dafür bestimmt.

Versicherungsbeiträge zweckentfremdet

Kurzum: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von über 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten fließen jetzt nicht mehr nur in die Hilfen für aktuell etwa 800.000 Arbeitslosengeld-I-Bezieher und etwa 300.000 Kurzarbeiter, sondern zum Teil einfach in den Bundeshaushalt, wo sie dann wohl unter anderem in den Milliardenhilfen für die Ukraine oder im drastisch aufgestockten Bundeswehretat versickern. Man könnte es als versteckte Steuererhöhung für Normalverdiener bezeichnen.

Am 14. Dezember hatte die BA die geplante Praxis selbst in einer Pressemitteilung unter dem Titel “Sparbeitrag der Bundesagentur für Arbeit in Milliardenhöhe gefährdet Rücklagenaufbau” kritisiert. Darüber hinaus, so hieß es darin, zweckentfremde die Bundesregierung damit Beitragsgelder von Beschäftigten und Betrieben für die Absicherung im Fall einer Kündigung oder von befristeter Kurzarbeit. Davon kann so gut wie jeder abhängig Beschäftigte unerwartet betroffen sein.

Die Vorsitzende des BA-Verwaltungsrats, Anja Piel, rügte das Vorgehen: Die Ampel-Koalition breche damit ihr Wahlversprechen zulasten der Beitragszahler und hindere die BA daran, sich für kommende Engpässe und Krisen zu wappnen. Auch ihre Stellvertreterin Christina Ramb wurde deutlich:

“Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung sind kein Sparbuch. Die Bundesregierung kann nicht auf die Beitragskasse nach Belieben zugreifen.”


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Wie die Ampel aber zeigt, kann sie es offenbar doch. Die Kritik aus der BA wird wohl ergebnislos verhallen. Die Behörde, seit 2017 SPD-geführt, fiel bisher nicht gerade durch Widerstand gegen verfassungsrechtlich problematische Praktiken auf. Schon im Rahmen der Agenda 2010 setzte sie später als verfassungswidrig deklarierte, rigide Gesetze um, verhängte etwa millionenfach existenzgefährdende Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die ihren Anteil zur wachsenden Obdachlosigkeit beigetragen haben dürften.

Das wird die BA mutmaßlich auch weiterhin anstandslos so praktizieren. Denn trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im November 2019, wonach Kürzungen des Existenzminimums von mehr als 30 Prozent verfassungswidrig sind – und dies 15 Jahre lang zuvor waren –, will die Ampel auch die 100-Prozent-Strafen für Menschen, die nicht gehorsam jeden Job zu jedem Lohn antreten, wieder einführen. Sie hofft, so 170 Millionen Euro einzusparen – nicht einmal 0,3 Prozent des sogenannten Haushaltslochs.

Ein Schelm, wer mit Blick auf den wachsenden Militäretat denkt, es geht vielleicht viel weniger ums Sparen als um das Fortführen des seit 30 Jahren praktizierten, schleichenden Sozialabbaus – inklusive Ausweitung staatlicher Repressionen nicht nur gegen Erwerbslose auf der einen sowie Aufrüstung und Kriegstreiberei auf der anderen Seite?

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