Meinung
Wie demokratisch sind die Grünen mit ihrem Geheimdienst?
Und dann ist da noch der “seltsame” Paragraf 188. Der Tatbestand der Beleidigung sei erst nachträglich hinzugefügt worden, um, wie Danisch vermutet, fingierte Strafverfahren zu ermöglichen. Er beschreibt detailliert das Zusammenwirken von Grünen und CSU beim Gesetzgebungsverfahren, in dessen Verlauf der Paragraf “aufgebohrt” wurde, und verweist darauf, dass auch die CSU-geführte Bayerische Staatsregierung auf ihrer Seite “Bayern gegen Hass” auf die oben genannte “Meldestelle REspect!” verlinke, von der die Anzeige wegen angeblicher Beleidigung gegen ihn kam.
Anzeige und Reaktion
Die “Meldestelle REspect!” erstattete Anfang 2022 Anzeige gegen Danisch. Danisch hatte im Dezember 2021 in einem Blogbeitrag argumentiert, dass Ricarda Lang dick sei und es in der politischen Auseinandersetzung erlaubt sein müsse, darauf hinzuweisen. Die Anzeige erfolgte erst nach der Wahl Langs zur Grünenchefin und lautete dann auf Paragraf 188 – Beleidigung gegen Personen des öffentlichen Lebens. Eine Begründung für diese Anzeige gab es nicht, auch nicht für die behauptete Beleidigung.
Der Blogger ordnet die “Meldestelle REspect!” so ein:
“Sagen wir es so: Ich halte die mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine gemeinsame Tarnorganisation der Grünen und des Verfassungsschutzes, die nach Zivilrecht aussehen soll.”
Das LKA habe bei Lang per E-Mail gefragt, ob sie Strafanzeige erstatten wolle, und habe den Vorgang nach deren Bestätigung an die Berliner Staatsanwaltschaft weitergeleitet – Zentralstelle für Hasskriminalität. Diese habe auf fragwürdiger Grundlage und mit formalen Fehlern einen Strafbefehl gegen ihn beantragt, was das Gericht aber abgelehnt habe. Das Verfahren sei schließlich eingestellt worden.
Der erste in seinem Fall auftretende Staatsanwalt, Matthias Rebentisch, sei auch schon vor der einschlägig Amadeu-Antonio-Stiftung aufgetreten. Dieser Mann habe vor Brandenburger Verfassungsschutzbehörden explizit um Strafanzeigen geworben, die auch bestimmt nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt würden. Außerdem habe er im Netz irreführende Angaben zum Paragrafen 188 abgegeben.
Ein besonderes Strafverfahren
Der Blogger schildert ausführlich bizarre Details, die er den von ihm eingesehenen Akten entnehmen konnte und die er auch mit Fotos belegt. Demnach forderte das Berliner Landeskriminalamt (LKA), Abteilung Polizeilicher Staatsschutz, von der Deutschen Bank detaillierte Auskünfte über Danischs Spendenkonto an – auch Informationen über die Spender. Danisch selbst bezeichnet dieses Vorgehen als rechtswidrig und strafbar. Der Beamte habe mit seinem Vorgehen das Konto “regelrecht abgeschossen”.
Danisch vergleicht das Vorgehen des LKA ausdrücklich mit dem der Antifa. Zitiert an anderer Stelle aus einem Schreiben der Polizei, warum erklärt wird, dass der Blogger dem Bereich “Politisch motivierte Kriminalität/Rechts” (PMK/R) zugeordnet wird:
“Auf dem Blog finden sich nicht nur ablehnende Standpunkte zur Gleichberechtigung von Frauen und LGBTQI*-Personen, sondern auch zur Zuwanderung. Beide Themen werden wie innerhalb der neuen Rechten üblich kausal miteinander verknüpft. So wird das Narrativ kommuniziert, dass Links-Grüne Kreise über eine Verschiebung von Diskursen und gezielte Zuwanderung das Land ruinierten.”
Sein Kommentar:
“Schon der bloße Umstand, sich der Einheitsmeinung nicht anzuschließen, gilt in Berlin als politisch motivierte Kriminalität.”
Gleich mehrmals erinnert Danisch in diesem Zusammenhang an die Aussage des innenpolitischen Sprechers der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, dass man als Regierungspartei die Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht habe.
Die Deutsche Bank
Etwa eine Woche nach der Anfrage des LKA kündigte die Deutsche Bank Anfang April 2023 Danischs Spendenkonto ohne Angabe von Gründen. Erst danach beantwortete sie die Anfrage und schickte dem LKA eine Datei mit Informationen über Kontobewegungen sowie Namen und Konten der Spender. Deren Anzahl soll dreistellig sein. Für Danisch liegt hier ein krasser Verstoß gegen das Bankgeheimnis, den Datenschutz und die eigenen Geschäftsbedingungen vor. Der Blogger geht davon aus, dass die Beantwortung derartiger rechtswidriger Anfragen für die Bank Routine ist:
“So gewohnheitsmäßig, wie das hier alles abläuft, ist davon auszugehen, dass die sowas in großem Stil beantworten.”
Danisch wandte sich wegen des Gebarens der Bank frühzeitig an den zuständigen hessischen Datenschutzbeauftragten, erhielt aber nach langem Hin und Her eine abweisende Antwort. Interessanterweise am 13. September, wenige Stunden, nachdem er bei der Staatsanwaltschaft seine Akten einsehen durfte.
Die Daten
Die von der Bank übermittelten Daten seien, so Danisch, weitergegeben worden an das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft, die Generalstaatsanwaltschaft, den Zoll, die Anwälte von Ricarda Lang, die Akteneinsicht beantragt hatten und schließlich an den Verfassungsschutz.
Das, so der Blogger, sei ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung:
“Das heißt, dass die Bank, die Staatsanwaltschaft, das Landeskriminalamt diese Daten gar nicht hätten verarbeiten dürfen, sondern nur und erst das Gericht selbst, sofern es für dessen Tätigkeit erforderlich wäre. An dieser Stelle darf ich anmerken, dass das Gericht die Sache nicht nur eingestellt hat und die Beiziehung dieser Daten in keiner Weise für erforderlich hielt, sie auch gar nicht angesehen hat, sondern gegenüber meinem Rechtsanwalt Verwunderung und Unverständnis über die Kontenkündigung geäußert hat.”
Danisch geht davon aus, dass die Daten über die Grünen-Chefin auch bei der “Gegneranalyse” gelandet sind, einem staatlich geförderten Überwachungs- und Diffamierungsportal aus dem Umfeld der Grünen, das sich auch regelmäßig mit Medien wie RT DE oder den Nachdenkseiten befasst.
Grüne Netzwerke
Interessant sind auch die von Danisch beschriebenen zeitlichen Abläufe. Bei seinem Auskunftsersuchen von März 2023 fragte das LKA alle Kontodaten ab Anfang 2021 ab – obwohl die angebliche Beleidigung von Ricarda Lang erst im Dezember 2021 erfolgte. Das und eine weitere Anzeige gegen ihn vom April 2021, von der er erst durch die Akteneinsicht Kenntnis erhielt, bringen den Blogger zu dem Schluss, dass es bei dem ganzen Verfahren nicht um Ricarda Lang, sondern um Annalena Baerbock ging, die im April 2021 zur Kanzlerkandidatin der Grünen ausgerufen worden war:
“Kurz nach diesem ersten Versuch, nämlich Ende April/Anfang Mai 2021, war mir das aufgefallen, dass die Süddeutsche in einem Jubelartikel über Annalena Baerbock schrieb, sie habe einen Bachelor, den es an dieser Universität zu dieser Zeit noch nicht gab. Und damit hatte ich diese Lawine losgetreten, die am Ende den Ausgang der Bundestagswahl beeinflusste und auch, wer Kanzler wurde. (…)
Der Umstand, dass man unbedingt – und völlig unverhältnismäßig – eine Kontenabfrage ab dem 1.1.2021 haben wollte, zeigt recht deutlich, dass es um anderes als um Ricarda Lang fast ein Jahr später ging. Hier ging es um die Causa Annalena Baerbock.”
Meinung
Die nächste Runde Zensur zielt auf Telegram
Tatsächlich gibt es an vielen Punkten von Danischs Geschichte über Anzeige, Ermittlungen und Kontokündigung Verbindungen zu den Grünen. Der Paragraf 188 wurde unter maßgeblicher Beteiligung der Partei “aufgebohrt” und für willkürlich fingierte Strafverfahren nutzbar gemacht.
Die “Meldestelle REspect!” wird von grün regierten baden-württembergischen Sozialministerium finanziert. Verbindungen gibt es auch zu den Denunzianten von CeMAS. Die beteiligten Stellen im Berliner LKA und in der Staatsanwaltschaft scheinen als Folge der personellen Umbesetzung zu Zeiten des grünen Justizsenators eine (rechtswidrige) parteipolitische Agenda zu verfolgen. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte wurde unter Zutun der Grünen eingesetzt. Der Ablauf des Geschehens legt nahe, dass diese Stellen koordiniert und gezielt agieren.
Danischs Fazit: Staatliche Schattenwirtschaft
Das Fazit Hadmut Danischs fällt – wie zu erwarten – ernüchternd aus:
“Das hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat, Demokratie, Meinungsfreiheit, Datenschutz zu tun.
Unter dem Deckmantel eines vorgetäuschten Strafverfahrens werden da vertrauliche – und datenschutzrechtlich als politische Meinungen besonders geschützte – personenbezogene Daten abgezogen und weiterverteilt. Und die Staatsgewalt in Form der Polizei selbst schießt als direkten Angriff gegen die Meinungs- und Pressefreiheit Leuten die Konten weg.
Und dann erzählt man uns, das seien doch die “demokratischen Parteien”, die “Verfassungsverteidiger”, und jeder, der mit ihnen nicht einer Meinung ist, “rechtsextrem”, “kriminell”, “verfassungsfeindlich”.
(…)
Im Ergebnis haben wir da eine staatliche Schattenwirtschaft, die sich um Datenschutz, Grundrechte, Meinungsfreiheit, Gesetze überhaupt nicht mehr schert, und einfach macht, was ideologisch gerade opportun ist. Die ihre Bürger mit rechtswidrigen und kriminellen Methoden ausspioniert und politisch erfasst.”
Wenn man in der Bundesrepublik Deutschland heute sage, dass es sehr wohl erlaubt sei, Ricarda Lang dick zu nennen, weil sie dick ist, habe man “ein Strafverfahren am Hals, gerät in eine komplette grüne Beschuldigungsmaschinerie, eine Stasi erfasst heimlich alle Kontakte und Zahler, obwohl datenschutz- und strafverfahrensrechtswidrig, und schießt einem das Konto weg.” Demnach, so Danisch, “sind wir in einer Diktatur”.
Quelle