Der Potsdamer Rechtsanwalt Friedemann Däblitz stellte am Sonntag Strafanzeige gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des Robert Koch-Instituts, Frau Bettina Hanke, bei der Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Strafantrags-Schreiben wirft der Anwalt der RKI-Mitarbeiterin vor, ein Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 inhaltlich geändert zu haben. Damit habe Frau Hanke rechtswidrig beweiserhebliche Daten im Zusammenhang mit den sogenannten RKI-Protokollen geändert.
Zur Begründung der Vorwürfe schrieb der Rechtsanwalt:
“In einem Artikel des online Magazins ‘Multipolar’ vom 9. August 2024 legen die Autoren Stefan Homburg und Paul Schreyer dar, dass die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des RKI, Frau Bettina Hanke, ein Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 inhaltlich geändert hat.”