Binnen vier Wochen nach Erhalt der versendeten Kündigungen müssen laut einem Schreiben des zuständigen Landratsamtes betroffene Ukrainer die ihnen zur Verfügung gestellten Wohnungen verlassen. Zuerst hatte die Lokalzeitung Freie Presse von dem Brief erfahren und darüber berichtet (Bezahlschranke). Der für den Vorgang zuständige Landrat Rico Anton (CDU) erklärte gegenüber dem MDR zu den Gründen der Kündigungen, dass die befristeten Mietverträge ausgelaufen seien.
Laut übereinstimmenden Medienrecherchen hat der zuständige Erzgebirgskreis “mehr als 1.000 ukrainische Flüchtlinge” Mitte Mai in einem Schreiben aufgefordert, ihre vom Landkreis zur Verfügung gestellten Wohnungen bis zum 15. Juni zu räumen. Laut MDR-Informationen waren die von den Kommunen im Landkreis angemieteten Unterkünfte demnach “für Flüchtlinge aus der Ukraine keine Dauerlösung, sondern Asylsuchenden vorbehalten”, so der CDU-Politiker. Anton erklärte laut dem Artikel zu den Hintergründen der Entscheidung:
“Bei den Wohnungen handelt es sich um sogenannte Gewährswohnungen, also Wohnungen, die der Landkreis angemietet hat, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Das trifft auf die Ukrainer nicht zu. Diese sind Bürgergeldempfänger und angehalten, sich am freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen.”