Quelle: www.globallookpress.com © Sebastian Gollnow/dpa Beliebter in der virtuellen Realität? Robert Habeck auf dem “Web Summit” im November 2024 in Lissabon
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat den Strafantrag, der zu einer Hausdurchsuchung bei einem Rentner und der Beschlagnahme von Computern und Mobiltelefonen des 64-Jährigen führte, selbst gestellt. Das bestätigte die zuständige Staatsanwaltschaft Bamberg auf Anfrage der Rheinischen Post . Es ging um einen Post des Mannes auf dem Netzwerk X.
In der Mail der Staatsanwaltschaft heißt es:
“… auf Ihre Anfrage hin wird seitens der Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gemäß der Paragraphen 185 und 188 des Strafgesetzbuches geführt wird.
Der tägliche Wahnsinn – Habeck-Schwachkopf-Meme kommt in die “rechte Kriminalstatistik”
Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt.”
Und weiter:
“Am Dienstag, 12.11.2024, wurden strafprozessuale Maßnahmen in Form einer richterlich angeordneten Durchsuchung bei dem Beschuldigten durchgeführt.”
Mehr könne man wegen der laufenden Ermittlung und aus “ermittlungstaktischen Gründen” nicht mitteilen. Wie bereits zuvor bekannt geworden war, wertet die Staatsanwaltschaft den Tweet des Rentners als Volksverhetzung. In der Kriminalstatistik wird der “Fall” als “Politisch motivierte Kriminalität rechts” gezählt.
Der Beschuldigte hatte in dem beanstandeten Post ein Meme geteilt, in dem die bekannte Werbung der Marke Schwarzkopf persifliert wird. Statt “Schwarzkopf Professional” heißt es “Schwachkopf Professional”, darüber prangt das Foto eines grinsenden Habeck.
In dem von der Staatsanwaltschaft genannten Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches war der Tatbestand der Beleidigung erst nachträglich hinzugefügt worden. Der sogenannte “Majestätsbeleidigung-Paragraf” stellt nun Kritik an Politikern unter Strafe. Wörtlich heißt es darin:
“Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.”
Besonders Politiker der Grünen stellen auf dieser Grundlage regelmäßig und massenhaft Anzeige. Laut der Antwort der Bundesregierung von August 2024 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion stellte Habeck in dieser Legislaturperiode bereits 805 Anzeigen. Auch Außenministerin Annalena Baerbock stellte demnach in dieser Zeit über 500 Strafanzeigen.
Habeck bedient sich für seine Anzeigen der Dienste der Abmahn-Firma “So Done”. Auf der Webseite wirbt die Firma mit einer Aussage des Kinderbuchautors:
“Viele Politikerinnen und Politiker, aber auch viele weitere Personen des öffentlichen Lebens sind täglich Hass, Beleidigungen bis hin zu Todesdrohungen ausgesetzt. Ich habe mich entschieden, das nicht zu akzeptieren und somit zu normalisieren, sondern gemeinsam mit So Done konsequent gegen Beleidigungen und Bedrohungen vorzugehen, die Recht und Gesetz verletzen. Ich will damit der Zerstörung des demokratischen Diskurses etwas entgegensetzen und zeigen, dass der Rechtsstaat durchsetzungsfähig ist.”
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