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Schwerin: Großaufgebot der Polizei holt Afghanen aus “Kirchenasyl”

Schwerin: Großaufgebot der Polizei holt Afghanen aus "Kirchenasyl"

Quelle: www.globallookpress.com © Bernd Wüstneck/dpaEinsatzkräfte in Schwerin beim Einsatz vor dem Haus, in dem sich die afghanische Familie verschanzt hatte (20. Dezember 2023)

Mit einem Großaufgebot und Sondereinsatzkräften hat die Polizei in Schwerin am Mittwoch das sogenannte “Kirchenasyl” von ausreisepflichtigen Afghanen beendet. Wie eine Polizeisprecherin sagte, hatte sich am frühen Mittwochmorgen eine sechsköpfige Familie in einer Kirchgemeinde verschanzt, als Polizisten die Abschiebung von zwei jungen Männern im Alter von 18 und 22 Jahren durchsetzen wollten.

Vier Stunden lang sollen die Beamten im Gespräch mit der Familie versucht haben, die Ausreisepflichtigen dazu zu bewegen, sich freiwillig der geplanten Abschiebung nach Spanien zu stellen. Als die Gespräche ergebnislos verliefen, seien die Beamten “mit einfacher körperlicher Gewalt” in die Wohnung eingedrungen, sagte die Polizeisprecherin. Dabei habe sich der 22-Jährige vermutlich mit einer Glasscherbe leichte Verletzungen zugezogen. Er und seine 47-jährige Mutter wurden dann mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gefahren. 

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Daran scheiterte dann auch die geplante Abschiebung. Wann sie erneut versucht werde, stehe noch nicht fest. Weitere Personen oder Einsatzkräfte seien bei dem Einsatz nicht verletzt worden. Im Anschluss teilte die Polizei allerdings mit, dass bei der Durchsuchung der anwesenden Personen “bei der Mutter, dem 22-jährigen Sohn und der Tochter Messer versteckt am Körper gefunden” worden seien. Gegen die Mutter sei ein Strafverfahren wegen Bedrohung und Nötigung eingeleitet worden.

Nach Angaben eines Sprechers der Nordkirche handelte es sich um eine sechsköpfige Familie aus Afghanistan, deren zwei erwachsene Söhne nach Spanien abgeschoben werden sollten. Sie waren über Spanien in die EU eingereist, weshalb Madrid für die Prüfung ihrer Asylanträge verantwortlich ist. 

Der Flüchtlingsrat in Schwerin hat das Vorgehen der Behörden kritisiert. Erstmals in Mecklenburg-Vorpommern sei durch die Polizei ein Kirchenasyl gebrochen und somit “eine rote Linie überschritten” worden. Allerdings kennt das deutsche Recht den Begriff “Kirchenasyl” nicht. Das Kirchengelände genießt rechtlich keine Ausnahmestellung, Polizei und Staatsanwaltschaft haben uneingeschränkten Zugriff auf sich dort aufhaltende Personen. Kirchengrundstücke genießen kein Recht auf Exterritorialität.

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