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Streit vor Gericht: Wiener tauscht Geschlecht und träumt von Frühpension

Streit vor Gericht: Wiener tauscht Geschlecht und träumt von Frühpension

Quelle: Gettyimages.ru © Antonio_DiazSymbolbild

Ein Einwohner der Stadt Wien ließ im März 2023 sein Geschlecht im Personenstandsregister von männlich auf weiblich ändern und löste mit seinem Antrag auf Alterspension für Frauen eine juristische Kontroverse aus.

Der 1962 geborene Mann hatte die Geschlechtsänderung auf der Grundlage eines fachärztlichen Gutachtens beantragt, das seine Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht bestätigte, berichten österreichische Medien. Anschließend beantragte er das frühere Pensionsalter für Frauen, das bei 60 Jahren liegt. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass es keine äußeren Anzeichen für eine Geschlechtsumwandlung gebe, und vermutete, dass die Änderung lediglich dazu diene, das niedrigere Pensionsalter auszunutzen. Die Person habe sich auch keiner Psychotherapie, Hormontherapie oder geschlechtsangleichenden Operation unterzogen, hieß es.

“Es ist daher anzunehmen, dass er sich zu keinem Zeitpunkt tatsächlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig gefühlt hat, sondern dies lediglich behauptet, um das im Vergleich zu Männern niedrigere Regelpensionsalter für weibliche Versicherte in Anspruch zu nehmen.”

Der Mann klagte daraufhin vor Gericht, das zu seinen Gunsten entschied. Die PVA legte jedoch Berufung ein, woraufhin das Oberlandesgericht das Urteil wieder aufhob. Der Fall gelangte schließlich vor den Obersten Gerichtshof, der die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigte. Die PVA muss nun beweisen, dass die Geschlechtsänderung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Der Fall wirft nicht nur juristische, sondern auch finanzielle Fragen auf. Der Wirtschaftssprecher der Partei FPÖ Niederösterreich Michael Sommer warnte: “Bis zu 50.000 Männer könnten durch diesen Wahnsinn versuchen, früher in Pension zu gehen. Das würde dem Staat und damit jedem hart arbeitenden Menschen rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr kosten!”

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Für Frauen, die vor 1963 geboren wurden, liegt das Regelpensionsalter in Österreich bei 60 Jahren. Für später Geborene erfolgt eine schrittweise Angleichung an das Männerpensionsalter von 65 Jahren.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) könnte den Missbrauch geschlechtsspezifischer Ansprüche eindämmen. Der VwGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass für die Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister grundsätzlich das biologische Geschlecht maßgeblich ist. Bisher war es möglich, das Geschlecht aufgrund des psychischen Empfindens auch ohne geschlechtsangleichende Operation zu ändern. LGBT-Aktivisten wiederum befürchten, dass das neue Urteil dazu führen könnte, dass Transmenschen nicht mehr nach ihrem gelebten, sondern nach ihrem biologischen Geschlecht eingetragen werden.

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