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UN-Menschenrechtsexpertin kritisiert “Selbstbestimmungsgesetz” der Bundesregierung

UN-Menschenrechtsexpertin kritisiert "Selbstbestimmungsgesetz" der Bundesregierung

© Screenshot: Facebook/Grüne BundestagsfraktionMitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen, unter anderem Sven Lehmann (3. v. r.), der erste “Queerbeauftragte” einer Bundesregierung, als vehemente Unterstützer des kritisierten “Gesetzes zur Geschlechterselbstbestimmung”, Juli 2024

Die aktuelle Pressemitteilung der UN-Menschenrechtsexpertin Reem Alsalem moniert in der unmissverständlichen Kritik, dass das sogenannte “Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag” (SBGG) nicht ausreichend auf die nun zu befürchtenden Folgen für Frauen und Mädchen eingeht. Das Gesetz soll es ab dem 1. November “für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen”, so die Pläne der Ampelregierung. Alsalem sieht die Gefahr des Missbrauchs “durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter”.

Grundsätzlich können ab dem 1. November “alle Personen, die volljährig sind, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern oder ganz streichen lassen”, so die finale Umsetzung einer kontrovers wahrgenommenen Gesetzesgrundlage, welche am 12. April dieses Jahres im Bundestag durch die Stimmen der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD sowie der Partei Die Linke beschlossen und final durch den Bundesrat bestätigt wurde.

UN-Menschenrechtsexpertin kritisiert "Selbstbestimmungsgesetz" der Bundesregierung

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Offiziell: Ab 1. November 2024 dürfen Deutsche einmal jährlich ihr Geschlecht ändern

Die UN-Menschenrechtsexpertin Reem Alsalem erklärt in der Mitteilung:

“Das Geschlechterselbstbestimmungsgesetz enthält nicht die notwendigen Schutzmaßnahmen, um einen Missbrauch des Verhaltens durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern, auch in geschlechtergetrennten Räumen.”

Das Gesetz ziele zwar darauf ab, die Rechte von Transgender-Personen zu stärken, jedoch würden gleichzeitig “die Sicherheit, die Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen untergraben, insbesondere von solchen, die von männlicher Gewalt betroffen sind”.

Alsalem erklärt weiter, dass die im Gesetz vorgenommene “Vermengung von Geschlechtsidentität und Geschlecht” schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen “in Räumen wie Unterkünften, Badezimmern und Umkleideräumen” haben wird. Sie warnt zudem davor, dass das Gesetz “die besonderen Bedürfnisse weiblicher Gewaltopfer nicht ausreichend berücksichtigt”. Alsalem wird mit der Wahrnehmung zitiert:

“Diese Herausforderungen werden durch das Verbot des Gesetzes, ohne Zustimmung das Geschlecht und den Namen einer Person zu erfahren, zu erforschen oder zu erfragen, noch verschärft. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung sowie auf die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.”

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Zu der nun geltenden Tatsache des Gesetzes, dass es Kindern im Alter von 14 Jahren erlaubt ist, “ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen zu ändern, auch gegen den Rat ihrer Eltern, wenn ein Familiengericht dies genehmigt”, erklärt die UN-Mitarbeiterin:

“Der Wegfall der bisherigen Verpflichtung zur therapeutischen Begleitung kann dazu führen, dass Kinder unter unangemessenen Druck gesetzt werden oder aufgrund ihres Alters und ihrer Reife die langfristigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen nicht vollständig verstehen.”

Alsalem forderte daher bereits im Juni die deutsche Bundesregierung in einem 17-seitigen Schreiben auf, “unverzüglich Schritte zu unternehmen, um diese kritischen Mängel zu beheben, unter anderem durch die Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs des Gesetzes und durch die Sicherstellung der vorrangigen Beibehaltung geschlechtsneutraler Räume für Frauen und Mädchen”.

In dem vierseitigen Antwortschreiben der Bundesregierung in Form einer Verbalnote heißt es unter anderem dazu wörtlich auf Seite 2:

“Der Verband der Frauenhäuser begrüßte das neue Gesetz ausdrücklich und äußerte seine Besorgnis über die zunehmende Gewalt gegen intersexuelle und transgender Personen, die sich als weiblich identifizieren und deren besondere Marginalisierung. Der Verband weist darauf hin, dass Frauen in ihrer ganzen Vielfalt Schutz vor Gewalt erhalten sollten.”

Zuvor wird im Antwortschreiben erläutert, dass “Gewalt gegen Frauen ‒ vor allem durch Cis-Männer ‒ nach wie vor Realität ist”. Die Bundesregierung hätte daher das Schreiben, “dass sie in Ihrer Eigenschaft als unabhängige Sachverständige abgegeben haben, gebührend zur Kenntnis genommen”.

Deutsche UN-Delegierte würden laut der Verbalnote zudem “auch aufmerksam die Entwicklungen innerhalb der Vereinten Nationen verfolgen, wo wir zahlreiche Initiativen zur Unterstützung von Gesetzen nach dem Vorbild des deutschen Gesetzes über die rechtliche Geschlechtsanerkennung wahrgenommen haben”.

Quelle

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