Quelle: Sputnik © Ilya Pitalev Symbolbild: Mitarbeiter in der Moskauer RT-Zentrale, November 2017
Die Meldung scheint vor lauter westlicher Frontberichterstattung aus der Ukraine etwas untergegangen zu sein. Wie das Portal Heise Online in der vergangenen Woche schreibt, haben sich der Hamburger Senator für Kultur und Medien, Carsten Brosda, und verschiedene Firmen aus der Internet-Branche kritisch über die faktischen Zensurmaßnahmen gegen die russischen Nachrichtenagenturen RT und SNA/Sputnik geäußert.
Hintergrund sind die am 2. März 2022 von der EU verhängten Sanktionen gegen Sendungen der beiden Anbieter. Seine politische Kritik an der EU-Entscheidung brachte der Hamburger Senator auf die Formel, dass der Beschluss des EU-Rates ihn “mindestens unruhig” mache, wie er auf einem Symposium der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in Berlin vergangene Woche erklärte.
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Unklares Sowohl-als-auch
Brosda verteidigte die “Staatsferne bei der Aufsicht”, die “aus guten Gründen” bestehe. Nun aber würden Regierungen entscheiden und “garnierten” ihr Verbot noch dazu mit einer Aufforderung an internationale Online-Plattformen, “einschlägige Dienste der betroffenen Sender auf jeden Fall zu unterdrücken”, wie Heise schreibt.
Der Hamburger Politiker forderte “ausgewogene Diskussion in einer Demokratie”, die anders ablaufen müssten als das, was gegenwärtig geschieht. Allerdings blieb unklar, wie Brosda sich tatsächlich die Sicherstellung offener Diskussionen genau vorstellt. Er trat dafür ein, beispielsweise “Regeln” für eine “gemeinsame Wissensbasis” für die Bürger im Voraus aufzustellen. Solche Regeln sollten auch für das Vorgehen gegen “Desinformation”, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen oder als Schutz vor allzu starker Markt- und Meinungsmacht aufgestellt werden. Erst danach könnten “Maßnahmen” gegen bestimmte Medien getroffen werden. Offen sei auch, ob die Internet-Anbieter für die “inhaltliche Qualitätskontrolle” zuständig seien.
Immerhin sprach sich Brosda für “Vorsicht bei zu viel staatlichem Regulierungseifer” aus. Viele Mediennutzer wollten, meinte er, einfach wissen, “wie russische Propaganda aussieht”. Und da viele von ihnen medienkompetent seien, hätten sie dies auch schnell herausgefunden. Eine Sperrung könne auch eine “böse Konsequenz” haben. Außerdem könnte das russische Publikum weiterhin die in der EU gesperrten Inhalte abrufen, wie Brosda offensichtlich bedauerte.
Trotzdem plädierte Brosda dafür zu sorgen, dass die Sender, die angeblich systematisch “Kreml-Propaganda” verbreiteten, als solche erkennbar sein müssten, womit er vermutlich meinte, dass sie auch zu empfangen sein sollten. Dennoch befürwortete Brosda das Gerichtsverfahren, das die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gegen RT DE angestrengt hat.
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Unwille bei den Providern?
Allerdings bereitet die Umsetzung der Sperren den Online-Unternehmen einigen Aufwand und daher auch zusätzliche Kosten. So zitiert Heise eine Abteilungsleiterin des Netzanbieters Vodafone, die sich im Fall der Sperren gegen RT darüber beklagt habe, wie “absolut unpräzise” die betreffende EU-Verordnung sei. Hinzu kommt, dass man bei dem Unternehmen eine Haftung für Inhalte prinzipiell ablehne. Die EU habe nicht klar geregelt, ob Audio-Video-Übertragungen komplett unterdrückt werden sollten. Dazu hätte das Unternehmen eine “Deep-Packet-Inspection” vornehmen müssen, die rechtlich nicht zulässig sei.
Daher habe es mehrere “Hilfeersuchen” an die Bundesnetzagentur gegeben. Diese habe dann eine “Empfehlung für die Blockade einschlägiger Webseiten ausgesprochen”. Bezeichnenderweise sehe die Regulierungsbehörde in der Sperre “keine Verletzung der Netzneutralität”. Das Problem ist nur, dass von solch einer Sperrung auch “journalistische Inhalte betroffen” sein könnten, “die nicht rechtswidrig sind”, was wiederum zu sogenanntem “Overblocking” führen würde.
Interessanterweise habe sich auch ein Vertreter von Google Deutschland kritisch zu den EU-Sanktionen verhalten. “Eine Vorzensur darf nicht stattfinden”, habe ein Google-Angestellter erklärt, der für Kontakte zu Regierung und Öffentlichkeit zuständig ist. Der Konzern, der mit seiner Suchmaschine groß geworden ist, strebe danach, als “Abbilder der Meinungsfreiheit” aufzutreten und den offenen Zugang zum Internet zu gewährleisten. Es sei neu, dass RT “auch in der Suche nicht mehr auffindbar ist”.
Auch eine Lobbyistin des Facebook-Mutterkonzerns Meta gab sich kritisch: Schon bevor die EU-Sanktionen verhängt worden seien, habe man RT -Inhalte mit dem Etikett “staatlich kontrolliertes Medium” versehen. Das Unternehmen scheint wegen der Sperrung nun eine Klage wegen Diskriminierung zu fürchten, die nach dem Medienstaatsvertrag zulässig sein könnte. Dringlich sei daher, dass die Politik die Grundlagen für solche Sperren klären würde.
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