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“Verdachtsbezogene Berichterstattung”: Russischer Milliardär gewinnt Klage gegen ARD

"Verdachtsbezogene Berichterstattung": Russischer Milliardär gewinnt Klage gegen ARD

Quelle: TASS © Michail MetzelArchivbild vom 15.04.2014: Alischer Usmanow während einer Sitzung der Russischen Geografischen Gesellschaft

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil dem Milliardär Alischer Usmanow recht gegeben. Der Oligarch, von 2008 bis 2022 Präsident des Internationalen Fechtverbandes (FIE), war in einer ARD-Recherche beschuldigt worden, ein System zur Bestechung von Schiedsrichtern im Fechtsport aufgebaut zu haben. 

Hauptquelle für den ARD-Bericht war der ehemalige Schiedsrichter Marcus Schulz. Er sprach von einem großen Einfluss Usmanows auf die Kampfrichter. “Das ganze System ist darauf ausgerichtet, bei Olympia zu betrügen, weil Olympia die einzige Veranstaltung im Fechten ist, die irgendwie weltweit Aufmerksamkeit erregt. Und darauf läuft alles hinzu, deswegen wird schon am Unterbau alles so manipuliert, dass so wenig wie möglich dem Zufall überlassen wird”, sagte Schulz damals. 

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Die Berichterstattung umfasste zwei Artikel und ein Video, in denen auch der georgische Fechter Sandro Bazadze zitiert wurde. Er hatte behauptet, im Achtelfinale in Paris aufgrund unfairer Schiedsrichterentscheidungen verloren zu haben.

Die FIE wies alle Manipulationsvorwürfe zurück. Der amtierende Präsident der Organisation, Emmanuel Katsiadakis, erklärte, die Hauptquelle des Berichts sei ein ehemaliger Schiedsrichter gewesen, der von der Schiedsrichterliste gestrichen worden sei. Eine Manipulation seitens der Schiedsrichter sei durch ein System ausgeschlossen, bei dem die Schiedsrichter eine halbe Stunde vor dem Kampf per Computer eingeteilt werden.

Das Gericht entschied nun, dass die ARD mit ihren Aussagen eine “unzulässige verdachtsbezogene Berichterstattung” betrieben habe. Usmanows Pressestelle teilte mit, das Gericht habe die in den Beiträgen enthaltenen Informationen als falsch eingestuft und der ARD untersagt, diese weiterzuverbreiten. Bei Zuwiderhandlung droht dem Sender ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Haftstrafe.


Analyse

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Die Portale Sport1.de und Krone.at, die die Behauptungen der ARD veröffentlicht hatten, korrigierten diese auf Aufforderung von Usmanows Anwälten. Die ARD selbst lehnte eine freiwillige Richtigstellung jedoch ab, woraufhin die Anwälte des Geschäftsmannes das Landgericht Hamburg einschalteten.

Joachim Steinhöfel, der Usmanow juristisch vertritt, kritisierte die ARD und sprach von einem “bedauerlichen ethischen und journalistischen Versagen”. Er stellte fest, dass die Berichterstattung ohne stichhaltige Beweise und basierend auf Gerüchten erfolgt sei. “Der Bericht ist ein Teil einer Diffamierungskampagne gegen meinen Mandanten”, so Steinhöfel.

Usmanow hat in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe positiver Gerichtsentscheidungen gegen Medienunternehmen erwirkt. So hat das Landgericht Hamburg im Januar 2024 dem Magazin Forbes untersagt, Behauptungen zu verbreiten, wonach der russische Milliardär Alischer Usmanow Präsident Wladimir Putin “unterstützt” und “seine Geschäftsprobleme gelöst” habe. Diese Berichterstattung hatte als Grundlage für EU-Sanktionen gegen den Milliardär gedient. Außerdem entschied das Gericht im September 2023, dass die österreichische Zeitung Kurier die Behauptung zurücknehmen müsse, Usmanow sei einer von Putins Lieblingsoligarchen.

Usmanow, der sowohl die russische als auch die usbekische Staatsbürgerschaft besitzt, kämpft seit der Verhängung der EU-Sanktionen im Jahr 2022 vor Gericht gegen diese Entscheidungen. Seine Anwälte argumentieren, dass er aufgrund seiner prominenten Position ins Visier der Behörden geraten sei und Vorurteile gegen vermögende Russen bei der Verleumdung eine Rolle gespielt hätten. 

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