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Vergewaltigungsprozess: Mordverdächtiger im Fall “Maddie” freigesprochen

Vergewaltigungsprozess: Mordverdächtiger im Fall "Maddie" freigesprochen

Quelle: Gettyimages.ru 08. Oktober 2024, Niedersachsen, Braunschweig: Der Angeklagte Christian B. (r.) im Gerichtssaal des Landgerichts Braunschweig vor Prozessbeginn.

Der auch im Fall Madeleine McCann (“Maddie”) mordverdächtige Deutsche Christian B. ist vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden.

Der 47-Jährige bleibt allerdings in Haft, weil er noch bis September 2025 eine Strafe wegen Vergewaltigung absitzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Fall Maddie: Was machte Christian B. im geheimen Keller?

Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei.

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen “Maddie” unter Mordverdacht steht.

Der “Maddie”-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar.

B. waren zum Prozessauftakt im Februar drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen worden.

Nach dem Ende der Beweisaufnahme blieb die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bei ihrer Überzeugung und forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. In diesem Fall hätte B. nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden können.

Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert. B.s Rechtsanwälte argumentierten damit, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Der Angeklagte hatte am vorletzten Prozesstag die Möglichkeit zu einem letzten Wort, äußerte sich aber nicht.

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