Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON Im April dieses Jahres streikte die EVG schon einmal: hier eine Anzeigetafel in München
Der für Sonntag angesetzte 50-stündige Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist am Sonnabend durch einen Vergleich vor Gericht abgewendet worden. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Bahn einigten sich am Nachmittag auf einen Vergleichsvorschlag des Amtsgerichts Frankfurt. Das berichtet der Hessische Rundfunk .
“Nächste Streiks werden länger dauern” – Eisenbahnergewerkschaft könnte Bahn wochenlang lahmlegen
Demnach wird die EVG auf den geplanten Streik zunächst verzichten. Die Bahn hatte am Morgen einen Eilantrag beim Gericht eingereicht, um den Streik, der von Sonntagabend bis Dienstagnacht andauern sollte, abzuwenden. Vertreter des Unternehmens hatten den geplanten Streik als “unverhältnismäßig” kritisiert.
Laut Angaben der Welt bestätigte die EVG die Einigung mit der Bahn und die Absage des Streiks. Die Zeitung zitiert aus einer Mitteilung der Gewerkschaft:
“Schon die Androhung des Warnstreiks hatte Erfolg. Der Arbeitgeber hat heute vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt.”
Man habe deshalb auf Anraten des Gerichts den Vergleich geschlossen. Allerdings sei der Streik vorerst nur ausgesetzt. Die Gewerkschaft erwartet weitere Verhandlungen zum Thema Mindestlohn. Dieser sei Voraussetzung für alle anderen Themen:
“Wir fordern den Arbeitgeber auf, umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten … Sollte der Arbeitgeber wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen. Dass dies möglich und zulässig ist, ist heute vor Gericht noch mal deutlich geworden.”
Trotz der Absage des Streiks erwartet die Bahn in den nächsten Tagen Einschränkungen im Fern- und Nahverkehr. Man müsse etwa 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne neu planen, teilte der Konzern mit. Über das genaue Fahrplanangebot werde man die Fahrgäste noch am Sonntag informieren.
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