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Was kostet die Beleidigung von Politikern? Satireportal gibt einen Überblick

Was kostet die Beleidigung von Politikern? Satireportal gibt einen Überblick

Quelle: www.globallookpress.com © Frederic Kern/Keystone Press AgencyDiese beiden Spitzenpolitiker besser nicht beschimpfen: Annalena Baerbock und Robert Habeck im März 2023 in Berlin

Das Satireportal “Quark Satire” hat auf Twitter eine Grafik erstellt, der die Kosten für die Beleidigung deutscher Politiker zu entnehmen ist. Quark Satire @Quark DDR ist eine Parodie auf das WDR-Portal Quarks. Dieses und ähnliche Medien werden bei Quark durch überdrehte politisch-korrekte Stellungnahmen in einer absurden Gendersprache ins Lächerliche gezogen.

Im Begleittext zu der Grafik heißt es:

“Manchmal fließt ens das Herz über und ens lässt sich zu unbedachten Äußerungen gegenüber Menschens hinreissen, die Tag und Nacht schuften, um die Welt und uns zu retten. Dies kann juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Das sind die Tarife”

Die angeführten Beispiele stützen sich überwiegend auf konkrete Gerichtsentscheidungen: Die Ausdrücke “Islamische Sprechpuppe”, “Nazi-Schlampe” und “Dämliches Stück Hirnvakuum” seien “okay”. In den entsprechenden von den Politikerinnen Sawsan Chebli und Alice Weidel angestrengten Verfahren hatte es Freisprüche gegeben.

Den Ausdruck “Doppelzentner fleischgewordene Dummheit”, mit dem der Publizist Henryk M. Broder die Grünen-Politikerin Claudia Roth bedacht hatte, stufte ein Gericht im Jahr 2020 als Hetze ein.


Meinung

Strafbefehl wegen Beleidigung: Die gekränkte Frau Baerbock

Auch das Wort “Pimmel” erscheint in der Liste. Die Bezeichnung “1 Pimmel” für den Hamburger Innensenator Andy Grote hatte einem Bürger vor zwei Jahren eine Hausdurchsuchung eingebracht.

Die Ausdrücke “Vollidiot” und “Nigerianische Scheißhausexpertin” waren auf den “Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz” Robert Habeck und seine Parteifreundin und Amtskollegin im Auswärtigen Amt Annalena Baerbock gemünzt.

Dem Habeck-Beleidiger drohen “bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe”, dem Blogger, der sich über Baerbock lustig gemacht hatte, wurde bereits ein Strafbehl über acht Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, zuzüglich einer Spende an einen Verein für Flüchtlingshilfe zugestellt.

Der letzte Punkt in der Liste (“Klaus zu weiblich gelesenem Klaus, der jetzt Claudia heißt”) bezieht sich auf das neue Selbstbestimmungsgesetz, das bei sogenanntem “Deadnaming” und “Misgendern” eine Strafe von 10.000 Euro vorsieht. 

Ein Nutzer unter dem Quarks-Tweet kommentierte die Regelung so:

“Die 10.000 Taler sind übrigens auch fällig, wenn Klaus kein Stück als weiblich gelesen werden kann. Es zählt nur, was Klaus sagt.”

Ein anderer Kommentator brachte seine Meinung zu der Regelung mit dem Screenshot eines Bild-Artikels zum Ausdruck.

Ein weiterer Nutzer lobte die Quark-Grafik mit den Worten:

“Diese Tafel sollte auf den Ruinen des Abendlandes montiert werden, als Mahnung für die Generationen, die diese gescheiterte Kultur einmal ausgraben werden.”

Quelle

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