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Wegen Verbreitung von Porno-Deepfakes: Südkorea ermittelt gegen Telegram

Wegen Verbreitung von Porno-Deepfakes: Südkorea ermittelt gegen Telegram

Quelle: Gettyimages.ru © Arkadiusz WargułaSymbolbild

Die Polizei in Seoul hat eine Ermittlung gegen den Instant-Messaging-Dienst Telegram eingeleitet. Das Unternehmen wird verdächtigt, Beihilfe zur Verbreitung von pornografischen Bildern mit Deepfakes geleistet zu haben. Das berichtet die Nachrichtenagentur Yonhap.

Woo Jong-soo, Leiter des Nationalen Polizeibüros Südkoreas, erklärte, dass die Ermittlungen erschwert würden, weil Telegram Daten wie Konto- und Besitzerinformationen nicht nur an südkoreanische Behörden, sondern auch an Ermittlungsbehörden in anderen Ländern wie den USA nicht weitergebe. Er präzisierte:

“Wir haben unsere eigenen Methoden und wir werden unser Bestes tun, um zu ermitteln.”

Ferner fügte der Beamte hinzu, dass Seoul mit den Strafverfolgungsbehörden in Frankreich zusammenarbeiten werde, wo der Prozess gegen den Gründer der Plattform, Pawel Durow, läuft. Yonhap merkt an, dass dies die erste Untersuchung gegen Telegram in Südkorea ist. Es geht um acht Bots, die gefälschtes Material mit sexuellem Inhalt erstellen, sowie um die Kanäle, die diese Bilder verbreiten. Zwischen dem 26. und 29. August erhielt die Polizei 88 Beschwerden und identifizierte 24 Verdächtige. Auch Präsident Yoon Suk-yeol sprach über das Problem der Verbreitung von Porno-Deepfakes, ohne Telegram direkt zu erwähnen.

Bericht: Schweiz ermittelt gegen Durow wegen Kindesmissbrauchs

Die vermeintliche Weigerung, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, gehört zu den Anklagepunkten, die die französische Staatsanwaltschaft gegen Durow erhob, nachdem der Unternehmer am Flughafen Le Bourget festgenommen worden war. Die französischen Ermittler werfen ihm vor, als Teil einer organisierten Gruppe am Betrieb der Online-Plattform für illegale Überweisungen, Drogenhandel und Betrug beteiligt gewesen zu sein. Nach vier Tagen in Gewahrsam wurde Durow gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro freigelassen, mit einem Ausreiseverbot belegt und angewiesen, sich zweimal pro Woche bei der Polizei zu melden.

Quelle

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